Vermieter haben keine andere Wahl

Mit Verwunderung müssen wir als Haus- und Grundbesitzer-Verband zur Kenntnis nehmen, dass die Juristin des Mietervereines keinen einzigen Fall des so genannten Einmietbetruges kennen will. Mir werden in meiner Praxis als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht jährlich mehrere Fälle von Einmietbetrug bekannt, in denen der Mieter von Anfang an keine Miete zahlt.

Nur in einem solchen Fall macht der Mieter sich strafbar, so dass wir den Mandanten in solchen Fällen immer zur Erstattung der Strafanzeige raten. Bei der zugegeben teilweise etwas polemisch geführten Diskussion über "Mietnomaden" geht es regelmäßig nicht um Mieter, die unverschuldet in finanzielle Not geraten. Es geht um Fälle, in denen Wohnungen gemietet werden mit der vorher gefassten Absicht, nicht zu zahlen; derartige Fälle sind oft schon "gerichtsbekannt". In solchen Fällen wird der Vermieter, der auch nicht immer auf Rosen gebettet ist und häufig eine Wohnung oder ein kleines Haus als Altersversorgung angeschafft hat, finanziell schwer geschädigt. Dies geht in einigen Fällen soweit, dass die finanzierende Bank Kredite kündigt und das Haus versteigert. In solchen Fällen sind die Interessen des hierdurch in Not geratenen Vermieters sicherlich mindestens ebenso zu berücksichtigen wie die des Mieters. Meine Erfahrung als Rechtsanwalt zeigt, dass in den wenigsten Fällen die Vermieter sofort mit Kündigung drohen oder eine Kündigung aussprechen. Oftmals halten die Mieter es allerdings nicht für nötig, den Vermieter auf Zahlungsschwierigkeiten hinzuweisen. Die Miete wird einfach nicht bezahlt und man wartet ab, was passiert. Dass in solchen Fällen der Vermieter kündigt, um den ihm entstehenden Schaden relativ gering zu halten, ist nachvollziehbar und das wirtschaftlich einzig sinnvolle Verhalten. Die Ausführungen von Frau Merten-Traut hinsichtlich der Sozialwohnung, in der der Gesetzgeber sogar Mietausfälle regelt und dem Vermieter das Recht gibt, einen geringen Prozentsatz als so genannte Mietausfallwagnis auf die Miete zu schlagen, betreffen ausschließlich den sozialen Wohnungsbau. Die Fälle des Mietnomadentums, die häufig private Vermieter finanziell ruinieren, haben mit sozialem Wohnungsbau in der Regel nichts zu tun. Ein privater Vermieter darf ein solches Mietausfallwagnis gerade nicht an die Mieter weitergeben. Gegen eine - und damit haben wir es in der Regel zu tun - sachgerechte Berichterstattung über dieses so genannte "Mietnomadentum", die auch zeigt, dass durchaus in vielen Fällen Mieter die Vermieter in eine finanzielle Notlage bringen, ist daher nichts einzuwenden. Dr. Ralf Glandien, Haus- und Grundbesitzerverband für Trier und Umgebung e.V.

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