Verwirrend

Zum Artikel "Fertig - ohne Anschluss" (TV vom 14. August):

Da ich mich beruflich jeden Tag mit Bauprojekten auseinandersetze, möchte ich einige Anmerkungen zu dem Artikel machen, da er meiner Ansicht nach den Bauherren eher verwirrt als informiert. Vorsicht sollten Bauherren bei Bau-Überwachungsangeboten des Tüv walten lassen. Wie der Tüv Süddeutschland mit Schreiben vom 19. Dezember 2000 mitgeteilt hat (mit Bezug auf Pfusch am Bau bei der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages), übernimmt die Tüv Bau und Betrieb GmbH - entgegen der Erwartung vieler Laien - "keine erfolgsbezogenen Verpflichtungen und keinerlei Leitungs- und Koordinierungsaufgaben". Da die Tüv-Leistungen zudem nur stichprobenweise erfolgen, übernimmt der Tüv "ausdrücklich auch keine Garantie für die Mängelfreiheit des begutachteten Bauobjekts".

Der TV-Autor geht auch auf die VOB ein. Dabei handelt es sich aber nicht um die Vergabeordnung für öffentliche Bauprojekte, wie er schreibt, sondern um die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Tatsächlich ist in der Baupraxis sehr häufig eine Anpassung der Verträge an die Wünsche der Bauherren nötig, hierfür gibt es bereits eine Regelung, nämlich die VOB/B, deren Geltung auch von privaten Bauherren vereinbart werden kann. Ein Baurecht für private Auftraggeber löst die Probleme nicht und kann eine unabhängige Beratung und Bau-Überwachung nicht ersetzen.

Mit der Beauftragung eines Beratenden Ingenieurs ist der Bauherr dagegen immer auf der sicheren Seite. Denn dessen Honorar ist gesetzlich festgelegt, er muss Berufserfahrung nachweisen und haftet über seine Berufshaftpflichtversicherung für Fehler bei der Bau-Überwachung.

Dr.-Ing. Horst Lenz, Vizepräsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Winterspelt

bau-wirtschaft

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort