Virtueller Unterrichts-Ausfall

Zum Artikel "Wann beginnen die Ferien" (TV vom 24. September):

Die Entscheidung des Bildungsministeriums, den 2. Oktober nicht als letzten Unterrichtstag vor den Ferien anzusehen und anzuordnen, dass der Unterricht an diesem Donnerstag nach Plan abzuhalten sei, halte ich für falsch und nicht nachvollziehbar. Die übergreifende Schulordnung regelt den Sachverhalt in Paragraf 32 Abs. 1 Satz 3 ganz klar: "Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Ferien und am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kann der Unterricht nach der vierten Stunde beendet werden." Der letzte Unterrichtstag vor den Ferien ist Donnerstag, der 2. Oktober 2008!

Nach Auffassung des Ministeriums ist dagegen der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ein "potenzieller Unterrichtstag". Die Argumentation des Ministeriums hält auch der Prüfung durch unabhängige Verwaltungsjuristen nicht stand. Denn die übergreifende Schulordnung spricht alleine vom letzten Unterrichtstag vor den Ferien und lässt der Schule bewusst den Spielraum selbst zu entscheiden, ob der Unterricht nach der vierten Stunde enden soll. Die Anordnung des Ministeriums widerspricht der Selbstverantwortung der Schule.

Das Ministerium begründet die Anordnung hauptsächlich mit einem angeblichen Unterrichtsausfall von 1, 3 Millionen Stunden. Um auf diese abenteuerliche Zahl zu kommen, müssten die 45 000 Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz ab der vierten Unterrichtsstunde bis weit in den Tag der Deutschen Einheit hinein 28,8 Stunden halten.

Tatsächlich handelt es hier jedoch um einen virtuellen Unterrichts-Ausfall. Wenn der Unterricht nach der vierten Stunde gemäß der übergreifenden Schulordnung schließt, fällt keine Unterrichtsstunde aus! Im Übrigen verfahren die Bundesländer Hessen und Saarland so. Dort gibt es keine Probleme.

Malte Blümke, Trier

bildung

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