WIRTSCHAFT

Zum Artikel "Ein neuer Rekord bei Nebenjobs" (TV vom 25. März):

In den Medien wird immer polemisiert, dass ein Minijob steuer- und sozialabgabenfrei sei. Dies ist schlicht und ergreifend total falsch. Der Minijobber erhält sein Entgelt natürlich netto. Aber selbst ein Kleinstunternehmer muss zuzüglich rund 35 Prozent Abgaben an die Knappschaft Bahn-See in Essen abführen. Dies sind bei maximal 450 Euro zusätzlich etwa 157 Euro. Ein Minijob ist also nicht frei von zusätzlichen Abgaben. Hans-Peter Haag, Trier Anm. d. Red.: Seit April 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Man kann sich jedoch davon befreien lassen. Die Besteuerung erfolgt entweder pauschal oder nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

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