Zentrale Punkte falsch dargelegt

Zum Artikel "Ärzte drohen: Behandlung nur gegen Rechnung" (TV vom 8. Mai):

In dem Artikel wurden zentrale Punkte falsch dargelegt: Die Konsequenzen eines kollektiven Zulassungsverzichts der Kassenärzte ist gesetzlich genau geregelt, wenn dadurch die medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Hierzu gehört, dass die Patienten weiterhin durch die "ausgestiegenen" Ärzte behandelt werden können. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Die Patienten bekommen keine Rechnung (dies ist im Sozialgesetzbuch V ausdrücklich ausgeschlossen). Da nach dem Zulassungsverzicht eine "Kündigungsfrist" von drei Monaten verbleibt, besteht genug Zeit für Verhandlungen mit den Krankenkassen. Kommen diese ihrer Verpflichtung nach, für eine ausreichende medizinische Versorgung ihrer Mitglieder zu sorgen, müssen die Patienten auch nicht befürchten, vor verschlossenen Arztpraxen zu stehen.Die 2009 auf uns zukommenden Änderungen im Gesundheitswesen bedeuten ausgedehnte Umverteilungen der finanziellen Mittel. Welche Ärzte hierbei auf der Strecke bleiben, vermag noch niemand zu sagen. Jedoch muss sich jeder darüber im Klaren sein, dass es den "Haus- oder Facharzt seines Vertrauens" im Verlauf des nächsten Jahres vielleicht nicht mehr geben wird. Mit dem kollektiven Zulassungsverzicht kämpfen wir für den Erhalt der flächendeckenden, wohnortnahen ärztlichen Versorgung unserer Patienten. Wir wollen verhindern, dass unsere Patienten zu "Kunden" anonymer, von Investment-Gesellschaften geführter, rein gewinnorientierter medizinischer Versorgungszentren degradiert werden.Dr. med. Walter Gradel, Internist, Trier-EhrangVorsitzender Vertragsärztlichen Vereinigung TrierStellv. Vorsitzender MEDI-Südwest gesundheit

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