windenergie

Zu unserem Artikel "Ich habe in einen Gewehrlauf geschaut" (TV vom 20. April):

Es sieht so aus, als hätte es so weit kommen müssen! Das skandalumwitterte Windkraftprojekt am Ranzenkopf hat eine weitere Eskalationsstufe erklommen. Zwei bewaffnete Wintricher Gemeinderatsmitglieder haben eine vogelkundlich interessierte Wandergruppe angehalten und zum Verlassen des Waldes aufgefordert. Und das war kein Einzelfall. Weitere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft liegen vor. Worum es eigentlich geht, ist völlig klar. Vordergründig ging es darum, mögliche Zeugen aus dem Wald herauszuhalten, die nach dem Gerichtsverbot vielleicht illegale Rodungen entdecken könnten. Die Rodungen waren ja auf halber Strecke steckengeblieben. Mit Blick auf das Gesamtprojekt aber geht es um viel mehr: Auf der Seite der Windparkplaner steht ein Investitionsvolumen von ca. 250 Millionen Euro mit entsprechenden Gewinnaussichten, aber auch aufgelaufenen Planungskosten, die mittlerweile die Millionengrenze deutlich überschritten haben dürften. Auf der anderen Seite steht der Natur- und Landschaftsschutz mit seinen zahlreichen Einschränkungen und Verboten, die im Extremfall das ganz Projekt hinfällig machen können. Eine einzige Kinderstube der Mopsfledermaus erfreut sich zum Beispiel eines Schutzradius' von fünf Kilometern. Damit ist auch geklärt, wer im Wald nichts mehr zu suchen hat! Alle an dem Großprojekt Beteiligten, die ein Interesse daran haben, dem Projekt entgegenstehende Hindernisse zu vertuschen oder - auch das soll es ja schon gegeben haben - zu beseitigen. Zu diesem Personenkreis gehören auch die zwei "Jagdaufseher" aus Wintrich, deren Gemeinde ja mit der privaten Betreibergesellschaft und zwei anderen Gemeinden eine gemeinschaftliche Planungsgesellschaft gegründet hat und bei Nichtzustandekommen des Projektes erhebliche Verluste erleiden wird. Musste es so weit kommen? Die Antwort lautet entschieden: Nein! Die Gemeinden Veldenz und Gornhausen haben sich mit Pachtverträgen gegenüber privaten Betreibern beschieden. Abgesehen vom Rückbaurisiko nach 25 Jahren haben sie jegliche finanziellen Verpflichtungen im Planungsprozess vermieden. Ganz anders die Tal-Gemeinden an der Mosel! Sie wollten den ganzen Kuchen und gründeten eigene Betreibergesellschaften, und der Kreis machte mit und trat einer der Betreibergesellschaften sogar mit eigenem Anteil bei. Jetzt ging es auch bei den Risiken ums eigene Geld, und die Projektplanung geriet auf rechtlich bedenkliche Abwege. Der Versuch, die ab 19 Anlagen zwingend vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch Projektstückelung zu umgehen, die hektischen Rodungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung, die vom Oberverwaltungsgericht gestoppt werden mussten, sind deutliche Anzeichen dafür, dass das Projekt Recht und Gesetz bereits verlassen hat. Und nun noch der Vorfall im Wald! Es wird höchste Zeit, dass Kommunen und Verwaltung sich aus dem Risikogeschäft von Windkraftplanung und -betrieb herausziehen und sich wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben einer gesetzeskonformen und objektiven Entwicklung in dem ihnen anvertrauten Hoheitsgebiet besinnen. Dr. Nikolaus Garbers, Gornhausen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort