Kein Wahlrecht für Grenzgänger

Der Luxemburger Geheimdienst ist immer weniger geheim, und je länger man hinschaut, ähnelt der „Spëtzeldengscht“ einem Schweizer Käse – löchrig. Dabei denkt man doch bei der Schweiz an Bankgeheimnis und beim Nachrichtendienst eines Landes an Staatsgeheimnis. Und nun findet die Presse immer mehr Dreck unter dem Teppich, unter den man solange alles schön gekehrt hatte.

In der Politik denkt man zu Jahresbeginn derweil darüber nach, wie man den demokratischen Prozess in Luxemburg verbessern kann. Stichwort Wahlrecht. Das haben nur die Staatsbürger. Ist ja auch logisch, wenn man in normalen Kategorien denkt. Aber in einem kleinen Land wie Luxemburg mit gerade mal gut 500.000 Einwohnern ist wenig normal. Da haben längst nicht alle die luxemburgische Staatsbürgerschaft. Dank der internationalen Finanzindustrie sind viele Arbeitnehmer oft nur ein paar Jahre im Land, und allein 42 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Luxemburg sind Grenzgänger, die meist in Deutschland, Frankreich oder Belgien wohnen und dort wählen. Das bedeutet: die Regierung wird am Ende (fast) nur von einer Minderheit der Arbeitnehmer gewählt. Viele, die wählen könnten und es vielleicht auch gern würden, dürfen nicht! Der Wirtschaftsminister schlägt nun vor, das Wahlrecht zu erweitern auf die Ausländer, die in Luxemburg arbeiten und dort auch wohnen. Und die Grenzgänger? Die nicht, heißt es. Die gucken weiter in die Röhre, oder wie? Dabei wäre es doch hochinteressant, dieser stillen Masse etwas mehr Mitspracherecht im öffentlichen Diskurs zu geben. Das kann Luxemburg auf der Suche nach seiner künftigen Identität nur voranbringen!

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