Für Autobahnen, die keine sind

Trier · Ab dem 1. August wird für 84 Abschnitte von Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard LKW-Maut fällig. Einige befinden sich im Hunsrück und in unmittelbarer Nachbarschaft der Region Trier/Mosel/Eifel.

Die Diskussion um Gebühren oder freie Fahrt für bestimmte öffentliche Straßen ist ein ständiges Reizthema. Dafür, dass sie nun sicherlich noch einmal angeheizt wird, sorgt eine Verordnung für Maut auf Bundesstraßen mit vier und mehr Fahrstreifen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Papier auf den Weg gebracht. Auf gut Deutsch heißt das: In Zukunft werden Abgaben auch dort fällig, wo eine Autobahn eigentlich keine ist, aber so aussieht und sich wohl auch so befahren lässt.
Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits im vergangenen Jahr geschaffen. Am 19. Juli 2011 nämlich wurde ein sprachliches Ungetüm namens Bundesfernstraßenmautgesetz in Kraft gesetzt. Damit sollte das bestehende System auf Autobahnen um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert werden. Das Umfahren der betroffenen Abschnitte werde "weitestgehend vermieden", heißt es aus dem Ministerium. Denn es handle sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen zumeist um Zubringerstrecken zu Autobahnen.
Betroffen sind am Rande unserer Region die rheinland-pfälzischen Abschnitte der B 9 bei Koblenz-Lützel, Mainz-Weisen au und am Wörther Kreuz, die B 10 bei Pirmasens sowie die erst kürzlich fertiggestellte B 50 vom Flughafen Hahn bis zur Anschlussstelle Rheinböllen der Autobahn A 61.
Die komplette Liste der entsprechenden Strecken ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sowie auf einer eigenen Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) steht zusätzlich eine Übersichtskarte zur Verfügung, die auch Umfahrungsmöglichkeiten zeigt. jüb
mauttabelle.de
bag.bund.de

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