Ordnung zahlt sich bei Leasing-Fahrzeugen aus

Trier · Leasen statt kaufen von Automobilen setzt sich sowohl im kommerziellen wie auch im privaten Bereich immer mehr durch. Bei der Rückgabe von Leasingautos müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, sonst kann der Leasingnehmer viel Ärger bekommen und unter Umständen auch eine Menge Geld loswerden.

Trier. Fehlt bei der Leasing-Rücknahme beispielsweise der Zweitschlüssel oder die Radio-Code-Karte, müssen Autofahrer mit empfindlichen Abschlägen beim Fahrzeugwert rechnen. Fehlende Teile der Serien- oder Sonderausstattung beim Händler führen zu einem erhöhten Aufwand und oft zu erheblichen Kosten, die in die Bewertung einfließen.
Ein klassisches Beispiel dafür ist der Austausch der Schließanlage bei fehlendem Ersatzschlüssel. So belaufen sich etwa die Kosten bei einem VW Golf der fünften Generation (aktuelles Modell ist der Golf VI) für eine neue Schließanlage auf 400 Euro. Um solche Abschläge zu vermeiden, sollte man darauf achten, dass die zum Fahrzeug gehörenden Teile und Unterlagen bei der Übergabe an den Händler vollständig sind.
Im Einzelnen zählen dazu das Serviceheft, die Bedienungsanleitung und die Zulassungsbescheinigung. Bei Leasing-Verträgen gegebenenfalls auch Tank- und Servicekarten sowie eine CD/DVD für das Navigationssystem. Bei der Überwachungsorganisation Dekra gibt es eine spezielle Checkliste ( www.dekra.de/check) anhand derer Betroffene überprüfen können, ob die zum Fahrzeug gehörenden Teile und Unterlagen vollständig sind.
Steinschläge und Lackkratzer


Häufig können sich Kunde und Händler aber auch bei der Fahrzeug-Rücknahme nicht darauf einigen, ob eine Beschädigung noch als üblicher und damit akzeptabler Gebrauchszustand anzusehen ist, oder ob bereits ein wertmindernder Schaden vorliegt. Darunter fallen etwa Steinschläge, Rückstände von Werbefolien, Lackkratzer vom Be- und Entladen, Korrosion an den Felgen oder eingelaufene Bremsscheiben.
Unter der angegebenen Dekra-Adresse kann man sich einen entsprechenden Schaden-Katalog von Gutachter-Experten herunterladen, der die Kriterien für die Bewertung formuliert. "Ziel unserer Richtlinie ist eine klare Trennung, ob ein konkreter Schaden vorliegt oder nicht", sagt Gebrauchtwagen-Experte Michael Tziatzios. Damit solle die Bewertung "zu einer fairen und transparenten Angelegenheit" werden. Der Katalog, so heißt es, "orientiere sich an der aktuellen Rechtssprechung und biete den Vertragsparteien die nötige Rechtsicherheit."
Dieser schriftlichen Ausarbeitung zufolge blieben beispielsweise leichte Oberflächenkratzer oder Parkdellen unbeanstandet, wenn sie den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen. Nicht darunter fallen jedoch verformte Stoßleisten, Bohrlöcher, erkennbare Restspuren eines Unfalls oder Hagelschäden. Nicht überfällig sein dürfe auch eine Hauptuntersuchung (HU).

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