Rabatt aufs Knöllchen

Trier · Die Sommerferien nahen - und mit ihnen die Reisezeit. Da gilt es, sich rechtzeitig nicht nur über Sitten und Gebräuche, sondern auch über die Inhalte der Strafgesetzbücher der Länder zu informieren, die man besuchen will. Das ist vor allem wichtig, wenn man mit dem Auto verreist.

 Andere Länder, andere Regeln – vor der großen Reisewelle im Sommer sollten Autofahrer sich daher informieren. Foto: Auto-reporter

Andere Länder, andere Regeln – vor der großen Reisewelle im Sommer sollten Autofahrer sich daher informieren. Foto: Auto-reporter

Trier. Andere Länder, andere Regeln. Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, der sollte sich ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Denn nicht alles was hierzulande gültig und üblich ist, findet auch bei unseren Nachbarn Anwendung. Vor allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits gelten oder was im Auto dringend mitgeführt werden muss. In etlichen Ländern Europas gibt es Vorschriften, die wir in Deutschland nicht kennen.
Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Urlaub also zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, der muss auch damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid nach Hause flattert und dementsprechend bezahlt werden muss.
Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande allerdings in bestimmten Fällen verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, mindestens 70 Euro (inklusive eventueller Verfahrenskosten) betragen. Der ausländische Bußgeldbescheid darf zudem nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. Nur so sei gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel einem Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können.

Von "Amtsauge" bis Regenregel


Einige auf den ersten Blick recht kuriose Regeln hat der TV an dieser Stelle einmal zusammengestellt - nach Ländern sortiert:
Belgien: Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen bei Regen nicht überholen.
Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: Außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Außerdem muss ab dem 1. Juli in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Kraft räder kann für das Zweirad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto beschlagnahmt, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.
Griechenland: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdopplung der Strafe rechnen. Eine rote Ampel nicht zu beachten kostet dann 700 Euro statt 350 Euro.
Österreich: Tempomessungen sind in der Alpenrepublik mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "geschultes Amtsauge" kann dabei Überschreitungen des Tempolimits bis 30 km/h feststellen, die anerkannt und sanktioniert werden.
Polen: Kraftfahrzeuge, mit denen man in Polen unterwegs ist, müssen einen Feuer löscher mitführen.
Spanien: Bezahlt der ertappte Verkehrssünder ein Bußgeld innerhalb von 15 Tagen, werden ihm 50 Prozent Rabatt ein geräumt.

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