Wann ist ein Radfahrer ein Radfahrer?

Trier · Vor Gericht gelten Radfahrer nicht immer als solche. Wer vor dem Überqueren einer Straße von seinem Fahrrad absteigt und es schiebt, gilt von diesem Augenblick an als Fußgänger. Und für den kennt das Verkehrsrecht keine Bekleidungsvorschriften.

 Radfahrer gefährden im Straßenverkehr oft nicht nur sich selbst. Foto: Auto-reporter

Radfahrer gefährden im Straßenverkehr oft nicht nur sich selbst. Foto: Auto-reporter

Trier. Steigt ein Radfahrer ab, wird er rechtlich gesehen zum Fußgänger. Wenn es anschließend zu einem Unfall kommt, ist es deshalb ohne Belang, ob er einen Helm getragen hat oder nicht. Zumal der Schutzhelm selbst für einen Radler nur empfohlen wird, aber nicht bindend vorgeschrieben ist. Darauf hat das Landgericht Coburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hingewiesen (Aktenzeichen: 21 O 757/10). In der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um den sechsjährigen Sohn einer Frau. Beide waren zusammen mit ihren Fahrrädern unterwegs. An einer stark befahrenen Straße hielten sie an, doch der Junge deutete eine leichte Vorwärtsbewegung der Mutter fälschlicherweise als Signal zum Losgehen und wurde von einem fahrenden Auto erfasst. Er erlitt schwere Kopfverletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Kraftfahrerin zahlte zunächst 50 000 Euro an das Kind, wollte nun aber die Mutter mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt wissen. Schließlich habe sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Sohn verletzt - trug dieser bei der gemeinsamen Ausfahrt doch nicht einmal den zu seiner Sicherheit erforderlichen Fahrradhelm. Das sah das Gericht jedoch anders. "Eltern müssen aufgrund des sogenannten Haftungsprivilegs gegenüber ihren Kindern nur so sorgfältig handeln, wie sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten tun", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline den Richterspruch. Es gebe aber keine gesetzliche Vorschrift über das Tragen von Helmen als Radfahrer, erklärte die Kammer. Zumal der Junge, als er in der konkreten Unfall situation sein Rad schob, nicht als Radfahrer, sondern als Fußgänger unterwegs gewesen sei. jübanwaltshotline.de

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