Wenn Bello und Minka verreisen

Trier · Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, sollte eine Reihe von Vorschriften beachten, denn innerhalb und außerhalb der EU gibt es unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Tiere haben wir hier aufgeführt.

Trier. Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist ein Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die vorher gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare Tätowierung anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben.
In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgeschrieben. Der nötige EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche Nachweis über die gültige Tollwut-Impfung enthalten. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss; bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung. Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Wer aus Ländern ohne gleichgestellten Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier machen lassen (frühestens 30 Tage nach der Impfung). Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien. Hundebesitzer müssen beachten, dass in einigen Ländern für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang besteht. jüb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort