Bei Betriebsfeiern muss der Chef alle einladen

Köln · Köln (dpa) Arbeitgeber dürfen einzelne Mitarbeiter nicht von Betriebsausflügen oder -feiern ausschließen. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestellt sind.

Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 8 Ca 5233/16) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Einzelne Kollegen nicht zur Weihnachtsfeier einzuladen, ist demnach nur mit einem triftigen Grund erlaubt - etwa, weil es in der Vergangenheit bei ähnlichen Anlässen Ärger mit dem Mitarbeiter gab.

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