Bei Betriebsfeiern muss der Chef alle einladen
Köln · Köln (dpa) Arbeitgeber dürfen einzelne Mitarbeiter nicht von Betriebsausflügen oder -feiern ausschließen. Das gilt auch dann, wenn sie ansonsten vom Dienst freigestellt sind.
11.08.2017
, 20:45 Uhr
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 8 Ca 5233/16) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Einzelne Kollegen nicht zur Weihnachtsfeier einzuladen, ist demnach nur mit einem triftigen Grund erlaubt - etwa, weil es in der Vergangenheit bei ähnlichen Anlässen Ärger mit dem Mitarbeiter gab.