Grenzwerte sind nicht immer maßgeblich

Karlsruhe · Karlsruhe (dpa) Erkranken Beschäftigte wegen der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz, haben sie eine Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaft kann die Anerkennung dann nicht mit dem Argument verweigern, dass die Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz nicht überschritten wurden.

Das berichtet der Bund-Verlag. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe. Chronische Lungenerkrankungen etwa könnten auch dann entstehen, wenn die zulässigen Grenzwerte nicht erreicht werden.
E-Mails im Job zu festen Zeiten checken



Köln (dpa) Mitarbeiter lesen ihre Nachrichten am PC und auf dem Smartphone möglichst nur zu festen Zeiten. Auf diesem Weg lässt sich die Arbeitseffizienz steigern, wie der Tüv Rheinland erklärt. Das Problem: Viele haben ihr Handy auf dem Schreibtisch liegen oder das Fenster des E-Mail-Programms ständig offen. Kommt eine neue Nachricht an, können die meisten nicht widerstehen: Sie schauen sie sofort an. Das führt jedoch dazu, dass sie sich bei der Arbeit ständig selbst unterbrechen. Besser ist deshalb, das Smartphone in einer Schublade wegzuschließen und es nur zu festen Zeiten herauszuholen. Beschäftigte sollten sich klarmachen, dass die private Nutzung des Smartphones während der Arbeitszeit grundsätzlich verboten ist, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.Meldungen

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