Unterstützung beim Auszug für die Lehre

Berlin · Berlin (dpa) Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, kommt mit seiner Ausbildungsvergütung oft nicht über die Runden. Müssen Jugendliche für ihre Lehre aus dem Elternhaus ausziehen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist, können sie bei der Agentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Am besten stellen Jugendliche den Antrag dafür schon vor Beginn ihrer Ausbildung, rät Anna Leona Gerhardt vom Deutschen Gewerkschaftsbund: "Bei einer Bewilligung wird BAB nicht rückwirkend gezahlt." Falls der Antrag abgelehnt wurde, können Auszubildende alternativ Wohngeld bei der zuständigen Stelle der Gemeinde beantragen, in der sich ihre Wohnung befindet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort