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Arbeitnehmer trägt bei Mobbing die Beweislast

Mainz (dpa/tmn)Wollen Arbeitnehmer vor Gericht wegen Mobbings Schmerzensgeld einklagen, müssen sie ihre Vorwürfe beweisen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, zu diesem Zweck Beweismittel herauszugeben. mehr...



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