Karriere hinter Gittern

Wittlich · Im Rahmen der Serie "Ausbildung im Fokus" stellen sich heute Justizvollzugsbedienstete aus Wittlich vor. Nach etlichen Jahren Berufserfahrung in ihren ursprünglich erlernten Berufen haben sie sich für eine zweite Ausbildung entschieden. Dabei spielte die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle.

Wittlich. Wer sich für den Beruf des Justizvollzugsbediensteten entscheidet, steht längst mit beiden Beinen mitten im Leben. Denn eine entscheidende Voraussetzung für eine Tätigkeit im Straffvollzug ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ob sich Bäcker, Schreiner oder Maler bewerben, spielt eine untergeordnete Rolle - Vielfalt ist gewünscht. Denn Vollzugskräfte beaufsichtigen nicht nur Gefangene - sie leiten auch hausinterne Werkstätten. Folglich macht die Bedingung der abgeschlossenen Ausbildung doppelt Sinn. Entscheidend für viele Anwärter ist jedoch ein anderer Aspekt des Berufs: die Sicherheit des Arbeitsplatzes und das verlässliche Einkommen. Diese Aussichten hatten auch Katja Gierden, die Beste ihres Lehrgangs, bewogen, sich zu bewerben. Sie entschied sich "hauptsächlich aus Sicherheitsgründen" für die Ausbildung. Als Ergotherapeutin hatte sie immer nur Jahresverträge erhalten. Daher wollte sie endlich wirtschaftlich abgesichert sein. Die Gefahr, dass sie ihren ursprünglich erlernten Beruf vermissen wird, besteht nicht. Denn als Justizvollzugsbedienstete wird sie diesen möglicherweise weiter ausüben können oder nebenberuflich im Fach bleiben. Schließlich hatte sie von jeher im sozialen Bereich arbeiten wollen.
Die Erfahrungen ihres Kollegen Thomas Aatz, eines examinierten Rettungsassistenten, sind ähnlich. Nachdem er seinen Traumberuf acht Jahre hauptberuflich ausgeübt hat, freut er sich auf den neuen Job, die Beamtenbesoldung und geregelte Arbeitszeiten. Denn die Kehrseite seines ursprünglich erlernten Jobs war, dass er jeden Monat mehr als 200 Stunden für um die 1500 Euro netto arbeitete. Den geschätzten Umgang mit Menschen wird er auch als Vollzugskraft mit Aufstiegchancen nicht vermissen. Außerdem hat auch er die Möglichkeit, weiter in seinem Beruf zu arbeiten und sich nebenberuflich im Rettungsdienst zu engagieren. Das sei schon deshalb wichtig, "um auf dem Laufenden zu bleiben".
Ausbildung jetzt!


Kollege Jan Hansen hat sich trotz Weiterbildung zum Kraftfahrzeugmechanikermeister für einen Wechsel entschieden. "Ich wollte wissen, wo ich in den nächsten 20 Jahren arbeite"; begründet er. Außerdem würden Handwerker in der Region nicht allzu gut bezahlt. Daher waren auch für ihn das höhere Einkommen und die Jobsicherheit im Beamtenverhältnis entscheidende Beweggründe für den Neuanfang. Als er sich mit 36 Jahren entschied, diese Laufbahn einzuschlagen, war es allerdings höchste Zeit. Denn Anwärtern jenseits der 40 bleibt die Übernahme ins Beamtenverhältnis verschlossen.
Justizvollzugsbedienstete arbeiten als Beamte des mittleren Dienstes (Justizvollzugsobersekretäre) in Justizvollzugsanstalten oder Jugendstrafanstalten. Dort sorgen sie für das Einhalten von Sicherheit und Ordnung und übernehmen in Vollzug, Werkdienst, Verwaltung und Krankenpflege folgende Aufgaben: Vollzug: Beaufsichtigung, Aufnahme, Entlassung von Gefangenen sowie deren Versorgung einschließlich Erkennen von und Reagieren auf Probleme, Kontrolle der Haft- und Gemeinschaftsräume. Werkdienst: Betriebsleitung (in Werken wie Schreinerei oder Bäckerei), Arbeitsschutz, Werkzeugausgabe, Kalkulationen, Jahresberichte. Verwaltung: Personendaten verwalten, Kooperation mit Dienststellen oder Gerichten, Bestellungen, Zahlungsverkehr. Krankenpflege: Unterstützung der Ärzte, Pflege und Betreuung Gefangener.
Extra

Profil Justizvollzugsbedienstete.Ausbildungsvergütungen: für Anwärter Besoldungsgruppe cirka 1500 Euro brutto (für 23 Jahre alte Ledige); Justizvollzugsobersekretär cirka 2034 Euro brutto (Ledige, 25 Jahre). Aufstieg: Hauptsekretär (A8: 2265 Euro), Amtsinspektor (A9: 2573 Euro) - jeweils plus Zulagen (für Stelle, Familie, Kinder). Ausbildungsdauer: Zwei Jahre mit Praxis in Anstalten plus Theorie an einer Justizvollzugsschule wie der JVS Rheinland-Pfalz in Wittlich. Fächer: Staats- und Verfassungsrecht, Deutsch, Geschichte, Sozialkunde sowie Grundkenntnisse in Psychologie, Erster Hilfe oder Selbstverteidigung. Voraussetzungen: Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise Realschulabschluss plus Nachweis einer beruflichen Tätigkeit oder Abitur. Altersgrenze: Am Einstellungstag mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt. Polizeidiensttauglichkeit, sprich körperliche, geistige und charakterliche Eignung für den Vollzugsdienst. Erwartet wird: Achtung der Würde aller Menschen, Toleranz, soziales Verständnis, geistige Beweglichkeit, persönliche Initiative, Überzeugungskraft, Ausgeglichenheit. Bewerbung: Justizministerium Mainz, www.justiz.rlp.de, Telefon: 06131/16-4800. Bewerbungen an eine der rheinland-pfälzischen Anstalten in Trier, Wittlich, Koblenz, Diez, Wöllstein (Rohrbach), Worms, Frankenthal, Ludwigshafen, Schifferstadt, Zweibrücken. urs

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort