Wer osteuropäische Pflegekräfte über ein ausländisches Unternehmen beschäftigen will, sollte sich eine A1-Bescheinigung von ihnen vorlegen lassen. Denn dann können Auftraggeber sicher sein, keine Steuern und Sozialabgaben für die ausländische Pflegekraft zahlen zu müssen. Darauf weist der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) in Berlin hin.
Die A1-Bescheinigung sei bei nach Deutschland entsandten Pflegekräften Vorschrift, erklärt der Verband. Sie bestätige, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten, müsse das entsendende Unternehmen unter anderem den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften.
Mittwoch
Donnerstag
Freitag© volksfreund.de | Alle Rechte vorbehalten | Medienhaus Trierischer Volksfreund
Finden Sie uns auf Facebook und auf Twitter | Kommentare: Kommentar schreiben