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Datum: 14. September 2012 | Mehr aus diesem Ressort: Familie
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Berlin (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Pflegekraft aus Osteuropa nach A1-Bescheinigung fragen

Eine Pflegekraft aus dem Osten Europas ist für viele Familien eine unverzichtbare Hilfe. Wichtig ist es, bei so einem Anstellungsverhältnis die Formalien einzuhalten. Von Belang ist insbesondere die A1-Bescheinigung.

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Wer osteuropäische Pflegekräfte über ein ausländisches Unternehmen beschäftigen will, sollte sich eine A1-Bescheinigung von ihnen vorlegen lassen. Denn dann können Auftraggeber sicher sein, keine Steuern und Sozialabgaben für die ausländische Pflegekraft zahlen zu müssen. Darauf weist der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) in Berlin hin.

Die A1-Bescheinigung sei bei nach Deutschland entsandten Pflegekräften Vorschrift, erklärt der Verband. Sie bestätige, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten, müsse das entsendende Unternehmen unter anderem den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften.




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