Heute sind alle Fragen zur Pflege erlaubt: Sechs Experten geben heute von 17 bis 19 Uhr Antworten – Bundesregierung plant Nachbesserung für Familienpflegezeit

Trier · Fragen zur Pflege? Fragen zum Pflegeberuf? Fragen zum Betreuungsrecht? Fragen zu ambulanter oder Heimpflege und deren Finanzierung? Unsere Experten geben heute von 17 bis 19 Uhr Antworten. Außerdem Thema heute in unserer Pflegeserie: Wie die Bundesregierung die Situation pflegender Arbeitnehmer verbessern will.

 Auch mit einem Festnetztelefon telefonieren die meisten Verbraucher inzwischen über die Internetleitung. Klassische Anschlüsse mit analoger Technik oder ISDN sind selten geworden. Foto: Marc Müller

Auch mit einem Festnetztelefon telefonieren die meisten Verbraucher inzwischen über die Internetleitung. Klassische Anschlüsse mit analoger Technik oder ISDN sind selten geworden. Foto: Marc Müller

Im Januar 2015 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, dass die Situation von Arbeitnehmern verbessern soll, die Angehörige pflegen. Laut Referentenentwurf soll sich zukünftig etwa jeder Arbeitnehmer - wie beim Kinderkrankengeld - eine Pflegeauszeit von zehn Tagen mit Lohnersatzleistung nehmen können.
In Deutschland sind rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden 1,2 Millionen von Angehörigen unterstützt. Damit der Spagat zwischen Beruf und Pflege besser gemeistert werden kann, planen Bundesfamilienministerium und Bundesarbeitsministerium eine Nachbesserung des Familienpflegezeitgesetzes sowie des Pflegezeitgesetzes.

Laut Referentenentwurf soll sich ab Anfang nächsten Jahres unter anderem jeder Arbeitnehmer, der einen Angehörigen zu Hause pflegt, eine Auszeit von zehn Tagen im Jahr nehmen können - anders als bisher mit Lohnersatzleistung. Analog zum Kinderkrankengeld, das bereits für zehn Tage pro Jahr gezahlt wird. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt werden.

Beschäftigte sollen einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren bei einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Stunden erhalten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Vorausgesetzt, der Betrieb hat mindestens 15 Beschäftigte.

Dem Entwurf zufolge sollen Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, auch einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch ein zinsloses Darlehen haben. Damit sie während der Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist, ihren Lebensunterhalt bewältigen können. Der Begriff des "nahen Angehörigen" soll um Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager erweitert werden.

Haben Sie Fragen zum Themenfeld Pflege? Dann rufen Sie an. Heute von 17 bis 19 Uhr stehen unsere sechs Experten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Alles rund um das Thema Pflege gibt es auf volksfreund.de/pflege

Die Experten der Telefonaktion

Verbraucherzentrale: Gisela Rohmann, 0651/7199-193, ist Juristin im Referat Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie beantwortet zum Beispiel Fragen zur Auswahl von Pflegediensten und Pflegeheimen, zum Abschluss und Inhalt von Verträgen mit Pflegediensten und Pflegeheimen, zu Ansprüchen gegenüber Pflegekassen bei Pflegebedürftigkeit und zu Widerspruchsverfahren bei abgelehnten Leistungen der Pflegeversicherung.
Agentur für Arbeit: Martina Klankert-Drautzburg, 0651/7199-194, ist Bildungskoordinatorin der Agentur für Arbeit in Trier. Sie berät Arbeitnehmer und Arbeits- bzw. Ausbildungssuchende zu Berufsbildern und Beschäftigungsperspektiven im Pflege- und Gesundheitswesen, zu Zugangsvoraussetzungen in den Pflegeberufen sowie Aufstiegsmöglichkeiten. Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter informiert sie über Weiterbildungsmöglichkeiten und Förderprogramme.
Betreuungsverein: Jürgen Etzel, 0651/7199-195, ist Experte in der Fachberatungsstelle des Betreuungsvereins im Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Trier. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu dem breiten Themenkomplex Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Wer hilft beim Ausfüllen von Anträgen? Welche Sozialdienste, Kliniken, Heime und Behörden sind wichtig? Wie funktioniert die persönliche Vorsorge?
Betreuungsverein: Günter Crames, 0651/7199-196, berät für den Betreuungsverein des SKM zum Themenbereich Betreuungsrecht. Auf solche Fragen gibt er gerne Antwort:
Ich habe Kinder, die sich kümmern. Brauche ich dann auch eine Vollmacht oder rechtliche Betreuung? Welche Befugnisse hat der Betreuer, wenn er vom Gericht für mich bestellt ist? Ist eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig? Ich habe keine Angehörigen, möchte aber eigentlich auch keinen Betreuer. Was tun?
Sozialstation: Susanne Hoellen, 0651/7199-197, arbeitet bei der Ökumenischen Sozialstation Trier. Wie kann ich oder mein Angehöriger möglichst lange im eigenen Heim leben? Welche Möglichkeiten der Betreuung oder Pflege von mir oder meinen Angehörigen gibt es zu Hause? Was kann mir als Pflegeperson abgenommen werden? Wie kann eine individuelle Pflege bei mir oder meinem Angehörigen gestaltet werden? Solche und ähnliche Fragen zur Pflege beantwortet die Expertin gerne.
Barrierefrei Bauen und Wohnen: Ulrike Düro, 0651/7199-198, ist Architektin bei dieser Landesberatungsstelle. Sie beantwortet Fragen zum barrierefreien Bauen und Umbauen von Häusern und Wohnungen und zur Wohnungsanpassung, zur barrierefreien Umgestaltung von Bädern, zur Überwindung von Treppenstufen sowie zu Hilfsmitteln für den Alltag und zu möglichen Fördermitteln.

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