Nachgefragt: Tipps, die das Leben leichter machen - Sechs Experten beantworten alle Fragen zur Pflege

Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion zum Thema Pflege: Welche Zuschüsse gibt es für einen altersgerechten Umbau? Kann man einem australischen Verwandten eine Vorsorgevollmacht erteilen? Dies sind zwei der vielen Fragen, die sechs Experten während der zweistündigen Telefonaktion beantworteten.

 Kompetente Gesprächspartner in Sachen Pflege (von links): Susanne Hoellen, Jürgen Etzel, Günter Crames, Martina Klankert-Drautzburg und Ulrike Düro. TV-Foto: Rainer Neubert

Kompetente Gesprächspartner in Sachen Pflege (von links): Susanne Hoellen, Jürgen Etzel, Günter Crames, Martina Klankert-Drautzburg und Ulrike Düro. TV-Foto: Rainer Neubert

Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten:

Welche Leistungen gibt es von der Pflegekasse?
Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Die Leistungen richten sich nach der Pflegestufe und danach,
welche Leistungen man in Anspruch nimmt - ob man stationär oder ambulant gepflegt wird, ob man Tagespflege oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nimmt oder von Angehörigen gepflegt wird.

Wo bekomme ich Beratung vor Ort?
Gisela Rohmann: Es gibt landesweit regionale Beratungen zum Thema Pflege - in den Pflegestützpunkten.

Ich habe eine Ausbildung in der Pflege gemacht und wurde nicht zur Prüfung zugelassen. Ich will aber unbedingt in diesem Beruf arbeiten.
Martina Klankert-Drautzburg von der Agentur für Arbeit: Halten Sie Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb und auch mit der Schule. Überlegen Sie noch mal in Ruhe, ob Sie tatsächlich für den Pflegeberuf geeignet sind. Wir von der Agentur für Arbeit bieten beispielsweise Tests an, mit deren Hilfe Sie Ihre Eignung abklären können. Auch rate ich Ihnen zu einem Praktikum in einem anderen als dem Ausbildungsbetrieb.

Ich möchte einem Verwandten, dem ich vertraue, eine Vorsorgevollmacht geben. Er wohnt allerdings in Australien. Ist dies rechtlich möglich?
Jürgen Etzel vom Betreuungsverein im Diakonischen Werk des evangelischen Kirchenkreises Trier: Rechtlich ist es natürlich möglich, dass sie jemanden bevollmächtigen, der im Ausland lebt. Die Frage ist, ob es Sinn macht, jemanden zu bevollmächtigen, der nicht in der Nähe wohnt.

Mein Mann war in Pflegestufe 1 eingruppiert, sein Zustand hat sich nicht verbessert, nun wurde er noch mal begutachtet und erhält keine Pflegestufe mehr. Was kann ich tun?
Jürgen Etzel: Legen Sie Widerspruch ein und bitten Sie ihren Hausarzt um eine Stellungnahme!

Ich bin verwitwet und habe keine Kinder. Mir fällt niemand ein, dem ich eine Vorsorgevollmacht geben könnte. Wie kann ich jemanden für eine Betreuung bestimmen?
Günter Crames vom Betreuungsverein des SKM Katholischer Verein für soziale Dienste: Das ist über eine sogenannte Betreuungsverfügung möglich. Formulare gibt es bei allen Betreuungsvereinen, beim Betreuungsgericht oder online beim Bundesministerium für Justiz. Ein Tipp: Denken Sie frühzeitig über eine andere Wohnform nach, bei der praktische Hilfen auch bei Behördengängen geleistet werden.

Meine Frau hat Schizophrenie und hat Pflegestufe O. Sie vergrault alle Pflegekräfte. Haben sie einen Tipp?
Günter Crames: Man kann nur jemandem helfen, der Hilfe zulässt! Suchen Sie eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen auf, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, damit ihre nervliche Belastung abgefedert werden kann und Sie Ideen von anderen erhalten, wie man handeln kann.

Ich lebe mit meiner Frau in einer Wohnung. Wir brauchen noch keine Pflege, wünschen uns aber hauswirtschaftliche Unterstützung beim Wäschemachen und beim Einkaufen. Wo können wir uns hinwenden?
Susanne Höllen von der Ökumenischen Sozialstation Trier: Pflegestützpunkte sind neutrale Berater, die auch Adressen von privaten Hauswirtschaftshilfen haben oder an Sozialstationen weiterleiten können.

Ich pflege meinen an Demenz erkrankten Ehemann. Manchmal weiß ich nicht mehr, wie ich mit ihm umgehen soll. Wer kann mir helfen?
Susanne Höllen: Wir sehen uns die Situation gerne vor Ort im Rahmen eines Beratungsbesuches oder einer Schulung in häuslicher Umgebung an. Beide Hilfestellungen sind für Sie kostenfrei und können mit der Kasse abgerechnet werden. Manchmal sind es nur kleine Handgriffe, die Sie im Alltag unterstützen können.

Wir sind beide über 80 Jahre alt und wollen unser Bad barrierefrei umbauen lassen. Gibt es da auch ohne Pflegestufe Förderungen?
Ulrike Düro von der Landesberatungsstelle Barrierefreies Bauen und Wohnen: Da habe ich eine sehr gute Nachricht für Sie und alle die altersgerecht umbauen möchten: Ab 1. Oktober, also seit gestern, gibt es auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) einen Investitionszuschuss für barrierereduziertes Bauen, sogar unabhängig von Ihrem Alter und der Pflegestufe. Genaue Informationen erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Hausbank und direkt bei der KFW unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/5399002. Auch wir Architekten, von der Landesberatungsstelle Barrierefreies Bauen und Wohnen, beraten Sie gerne kostenlos und firmenneutral. Weitere Infos zu unserer Beratungsstelle - auch in der Region Trier - erhalten Sie unter Telefon 06131/223078 sowie unter www.barrierefrei-rlp.de

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