EuGH-Urteil: „Pflanzenkäse“ darf nicht Käse heißen

Luxemburg (dpa) · Milch muss aus Eutern kommen - basta. Das steht so ähnlich in einer EU-Verordnung. Und was ist mit Sojamilch? Die höchsten Richter der EU haben entschieden.

 Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Rein pflanzliche Produkte dürfen keine Begriffe wie „Butter“ und „Käse“ im Namen tragen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Rein pflanzliche Produkte dürfen keine Begriffe wie „Butter“ und „Käse“ im Namen tragen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun im Fall eines Unternehmens aus der Eifel entschieden.

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung „Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“.

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum (Landkris Vulkaneifel) im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie „Veggie-Cheese“ oder „Cream“.

„Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als „veggie“, vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist“, meint Tofutown-Anwalt Michael Beuger.

Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um „Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist“ oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden“. Ein Beispiel: „Kokosmilch“. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer „Milch“, wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: „Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke.

Ohne Fleisch geht's auch: Der Trend zu Veggieprodukten

Ein Schnitzel aus Weizeneiweiß, eine Wurst aus Soja und „Milch“ aus Mandeln: Ersatzprodukte für Vegetarier und Veganer boomen. Seit Jahren freuen sich die Hersteller über Umsatzsprünge von mitunter mehr als 20 Prozent pro Jahr. In manchem deutschen Supermarkt sind heute ganze Regalmeter für die fleischlosen Produkte reserviert.

Doch seit Ende 2016 stockt der Trend wie Eiklar in der Pfanne. Laut den Marktforschern der GfK war der Umsatz zum Jahresende hin sogar rückläufig. Daran mögen vielleicht auch Öko-Test und die Stiftung Warentest ihren Anteil haben: Sie ließen im vergangenen Jahr mehrere Fleisch-Alternativen durchfallen. Zu salzig, zu schadstoffbelastet, zu pappig, so das Urteil der Prüfer.

Boom hin oder her: Veggieschnitzel und pflanzliche Brotaufstriche bleiben ohnehin ein Nischenprodukt. 2015 gaben die Deutschen laut GfK durchschnittlich knapp 3,80 Euro dafür aus - und zwar im gesamten Jahr.

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