So erkennt man regionale Lebensmittel wirklich

München (dpa/tmn) · Für viele Verbraucher ist es wichtig, dass ihre Lebensmittel aus der Region kommen. Das gilt auch für Spezialitäten. Doch auf Werbebotschaften wie „Das Beste aus der Heimat“ sollten sie sich besser nicht verlassen.

 Verbraucher sollten beim Einkaufen nicht auf eine vorgetäuschte Regionalität von Lebensmitteln hereinfallen. Foto: Peer Grimm/dpa

Verbraucher sollten beim Einkaufen nicht auf eine vorgetäuschte Regionalität von Lebensmitteln hereinfallen. Foto: Peer Grimm/dpa

Viele Hersteller traditioneller Spezialitäten werben mit der Regionalität ihrer Produkte. Doch ob ein Produkt wirklich aus der Region kommt, können Verbraucher an bestimmten Siegeln erkennen.

- Das rote EU-Gütezeichen „g.U“: Die Abkürzung steht für Geschützte Ursprungsbezeichnung. Das Siegel garantiert, dass Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung in einer bestimmten Region erfolgt sind, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Internetseite erklärt. „Wenn alle drei Merkmale erfüllt sind, finden Verbraucher das rote Siegel auf der Verpackung“, sagt Ernährungsexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Ein Beispiel hierfür ist etwa der Allgäuer Emmentaler.

- Das blaue EU-Gütezeichen „g.g.A.“: Das Zeichen „g.g.A.“ (Geschütze geografische Angabe) kennzeichnet Lebensmittel, bei denen nur eine der drei Produktionsstufen im Herkunftsgebiet erfolgt sein muss. So müssen hier etwa die Zutaten des Produkts nicht zwangsläufig aus der Region stammen. Ein Beispiel sind Nürnberger Lebkuchen. Sie müssen in Nürnberg hergestellt werden, die Zutaten für das Rezept müssen dem BMEL zufolge aber nicht aus Region kommen.

- Regionalfenster: Einen weiteren Anhaltspunkt bietet das freiwillige Regionalfenster . Es soll den bewussten Einkauf erleichtern und gibt an, wo die Hauptzutat eines Produktes herkommt und wo es verarbeitet wurde.

Ernährungsexpertin Krehl weist außerdem darauf hin, dass unspezifische Kennzeichnungen wie „ Das Beste aus der Region “ nichts über die regionale Herkunft des Produkts aussagen. Da stelle sich schon die Frage, wie Region überhaupt definiert ist. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Auch Begriffe wie „Heimat“ oder „Nähe“ sind komplett unspezifisch und sagen nichts über die Herkunft aus.

 Das rote EU-Gütezeichen steht für „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und garantiert, dass Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung in einer bestimmt Region erfolgt sind. Foto: Europäische Kommission/dpa-tmn

Das rote EU-Gütezeichen steht für „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ und garantiert, dass Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung in einer bestimmt Region erfolgt sind. Foto: Europäische Kommission/dpa-tmn

 Das blaue EU-Gütezeichen steht für „Geschütze geografische Angabe“ und kennzeichnet Produkte, bei denen eine spezifische Eigenschaft mit der Region verbunden ist. Foto: Europäische Kommission/dpa-tmn

Das blaue EU-Gütezeichen steht für „Geschütze geografische Angabe“ und kennzeichnet Produkte, bei denen eine spezifische Eigenschaft mit der Region verbunden ist. Foto: Europäische Kommission/dpa-tmn

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