Umfrage: Abgelaufenes Essen wird oft sofort weggeschmissen

Düsseldorf (dpa/tmn) · Viele Lebensmittel landen unangetastet in der Mülltonne. Das geschieht häufig, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Was dieses eigentlich besagt, weiß laut einer Umfrage nur ein geringer Prozentsatz der Verbraucher.

Sind Lebensmittel abgelaufen, ist das für viele das Signal zum Wegwerfen. Fast jeder Zweite (47 Prozent) verfährt so, wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact zeigt.

Was das Mindesthaltbarkeitsdatum aber genau besagt, wissen nur wenige: Jeder Achte (12 Prozent) glaubt sogar, dass es gesetzlich untersagt ist, Produkte mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum zu essen.

Dass in Deutschland viele Nahrungsmittel weggeworfen werden, ist den meisten bewusst: 74 Prozent der Befragten gaben an, davon zu wissen. Bei der Frage nach den Verursachern geben sich knapp 80 Prozent der Verbraucher durchaus selbstkritisch und sehen sich selbst als größten Lebensmittelverschwender. Den Einzelhandel sehen 44 Prozent als Schuldigen, die Industrie 43 Prozent.

Im Auftrag des Tiefkühllieferdienstes Bofrost hat Innofact 1000 Personen vom 7. bis 9. Juni befragt.

Abgelaufen?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt nur an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält, wenn es angemessen aufbewahrt wird. Das heißt: Wie lange Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte genau so bleiben, wie an dem Tag, an dem es abgepackt wurde. Es geht aber auch um die Sicherheit, dass sich keine Mikroorganismen wie Keime in der Packung breitgemacht haben.

„Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird von den Unternehmen in eigener Verantwortung vergeben“, erklärt eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums in Berlin. Die Hersteller können die Mindesthaltbarkeit aber nur dann sicher garantieren, wenn sie einen Puffer einrechnen, erklärt Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). „Darum sind viele Lebensmittel auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar.“

Auf einigen Nahrungsprodukten gibt es anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. Beides sollte man nicht verwechseln. Ein Verbrauchsdatum bekommen Lebensmittel, die leicht verderblich sind - zum Beispiel Hackfleisch oder frischer Fisch. „Hier kann nach Ablauf des Verbrauchsdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen.“ Deshalb darf das Lebensmittel dann nicht mehr gegessen werden, erklärt Gabriele Graf von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort