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Kommentare: Kommentare zeigen Ort: München (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Musikstreaming-Dienste erlauben keine parallele Nutzung

Musik wird künftig häufiger zum Hören gestreamt als heruntergeladen. Mehrere mobile Dienste bieten Musikstreaming im Abo - das Angebot gilt bisher aber nur für das jeweilige Gerät der Installation.
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Wer einen Musikstreaming-Dienst mit mobiler Nutzung abonniert, sollte wissen, dass er das Angebot trotzdem immer nur an einem Gerät nutzen kann. Das heißt, er kann die Songs entweder auf seinem Rechner hören oder per App auf seinem Smartphone oder einem anderen Endgerät, berichtet die Zeitschrift Chip. Eine parallele Nutzung sei nicht möglich. Außerdem sollten Besitzer eines Smartphones mit Windows Phone 7 darauf achten, dass bisher kaum ein Anbieter Apps für das mobile Microsoft-Betriebssystem bereitstellt. iOS- und Android-Apps hätten dagegen praktisch alle Musikdienste im Programm.




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