Pelztierhaltung geht es an den Kragen

Berlin · Gleich zwei Gesetzesvorschläge bringt Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf den Weg, um den Tierschutz zu verbessern. Zum einen soll die Pelztierhaltung verboten werden, zu anderen das Schlachten trächtiger Kühe.

 Das soll in Deutschland bald verboten sein: ein Nerz hinter Gittern in einer Pelztierfarm. Archiv-Foto: dpa

Das soll in Deutschland bald verboten sein: ein Nerz hinter Gittern in einer Pelztierfarm. Archiv-Foto: dpa

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Das erzürnt Tierschützer schon lange. 180 000 trächtige Kühe werden nach Schätzung der Bundestierärztekammer pro Jahr geschlachtet - die ungeborenen Kälber ersticken langsam, während ihre Mütter am Schlachterhaken ausbluten. Genauso zornig werden Tierfreunde, wenn es um das Züchten und Töten von Füchsen, Nerzen oder Chinchillas geht, um an die Pelze zu gelangen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will beiden Methoden nun einen Riegel vorschieben.

Der Minister hat jetzt gesetzliche Vorschläge auf den Weg gebracht, die das Schlachten von trächtigen Rindern klar eingrenzen und die Pelztierhaltung verbieten. Die Vorschläge liegen unserer Zeitung vor. Allerdings will Schmidt zusammen mit den Regierungsfraktionen dafür nicht das Tierschutzgesetz korrigieren, sondern das "Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz".

Dies sei der schnellste Weg, die Änderungen umzusetzen, heißt es aus seinem Ministerium. Und wohl auch der unkomplizierteste - würde der Minister beim Tierschutzgesetz ansetzen, wären weitere Änderungsforderungen erwartbar. Man muss wissen: Die Pelzindustrie boomt. Weltweit sind laut Erhebungen die Umsätze in den vergangenen zehn Jahren um 30 Prozent gestiegen.Milliardengeschäft mit Pelzen


Allein in Deutschland wird demnach jährlich eine Milliarde Euro mit Pelzen verdient. Trotz all der Anti-Kampagnen vergangener Jahrzehnte.

Doch inzwischen ist sich auch der Minister sicher, dass eine akzeptable Haltung von Nerz & Co. nur schwer möglich ist. Im Gesetzesvorschlag für die Fraktionen von Union und SPD heißt es dazu: Insbesondere die in den Pelztierfarmen praktizierte große Haltungsdichte auf engem Raum sowie die Ausstattung der Käfige und die Art der Fütterung "entsprechen nicht den arteigenen Bedürfnissen der Tiere und führen zu Verhaltensstörungen und Krankheiten". Deshalb seien die Zweifel groß, dass durch Mindestanforderungen ein wirksamer Tierschutz gewährleistet werden könne.

Konkret plant Schmidt deshalb, die Haltung von Nerz, Iltis, Rotfuchs, Chinchilla oder Sumpfbiber "zur Gewinnung von Erzeugnissen" wie Pelzen oder Ölen zu untersagen. Das hatte unlängst auch der Bundesrat gefordert. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro geahndet werden. Um Klagen vorzubeugen, können aber bestehende Betriebe während einer Übergangsfrist von zehn Jahren weitergeführt werden. Allerdings werden die Haltungsbedingungen für die Tiere verschärft. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbunds gibt es noch acht Nerzfarmen hierzulande.Qualvolles Ersticken


Über Maßnahmen gegen das Schlachten trächtiger Kühe wird ebenfalls seit Jahren diskutiert. Hintergrund ist, dass die ungeborenen Kälber nach der Betäubung qualvoll ersticken, dann aus dem Leib herausgeschnitten und entsorgt werden. Inzwischen gibt es laut Ministerium wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte, dass die Feten zumindest ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung Schmerzen empfinden. Schmidt will daher verbieten, die Muttertiere in diesem Stadium zu töten. Allerdings stellt sich die Frage der effektiven Kontrollen, oftmals wird die Trächtigkeit zudem nicht erkannt. Einigen Tierschützern reicht das nicht. Sie fordern eine Ausweitung des Verbots auf jede Trächtigkeitsphase.

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