Taxen und Mietwagen mit Fahrer bieten Fahrgästen ein individuelles Beförderungsangebot, das etwa im Hinblick auf eine Tür-zu-Tür-Beförderung die Lücke zwischen Linienverkehr mit festen Haltestellen und privatem Pkw ausfüllen kann. Dabei stellen die "klassischen" Personenbeförderungsfahrten, zu der etwa die Heimfahrt nach dem Festbesuch gehört, nur einen Teil des großen Angebots.
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Hereinspaziert... Ein beträchtlicher Anteil der Beförderungen entfällt auf Gruppenfahrten im entsprechend geräumigeren Taxi. Zu diesen gehört auch im allgemeinen auch das Jugendtaxi.
Einen großen Anteil machen Kurierfahrten aus, wo es etwa darum geht, Ersatzteile für Fahrzeuge oder eilige Firmenpost zu befördern. Eine ähnliche Kategorie sind die Besorgungs- und Botenfahrten: Wer selbst nicht in der Lage sind, notwendige Besorgungen zu machen, für den übernimmt das Taxiunternehmen dies problemlos.
Als nervenschonend kann sich auch der Flughafentransfer per Taxi darstellen. Und im Hinblick auf fehlende oder unzureichende Bus- oder Bahnverbindungen kann ein Sammeltaxi ein guter Rat sein, mit mehreren auf ein Fest oder eine andere Veranstaltung zu fahren.
Eine der wichtigsten und nicht selten auch lebensrettenden Dienstleistungen von Taxiunternehmen sind natürlich auch die Krankenfahrten.
Die Verordnung einer Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen ist zulässig bei Fahrten zu Leistungen, die stationär erbracht werden und Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine aus medizinischer Sicht gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden werden kann. Auch eine Fahrt zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in der Vertragsarztpraxis zu einer Vor- oder Nachbehandlung einer solchen Operation kann verordnet werden.
Krankenfahrt vorher beantragen
Der Versicherte muss zehn Prozent der Kosten je Fahrt tragen - mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Die Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden, Ausnahmen sind Fahrten von und zu stationären Behandlungen. Bei der Krankenkasse ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Genehmigung muss der Versicherte bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
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