Einer Studie der Felix Burda Stiftung zufolge ist die Schwangerenvorsorge in Deutschland qualitativ führend und genießt bei den Frauen eine hohe Akzeptanz. Unabhängig von Alter und Bildungsstand nehmen fast alle werdenden Mütter die Untersuchungen sehr ernst. Laut Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gehören dazu:
Der Mutterpass als zentrales Dokument
Die Untersuchungen finden in vier- beziehungsweise zweiwöchigem Abstand statt und werden von der Krankenkasse bezahlt. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist die Ausstellung eines Mutterpasses durch den behandelnden Frauenarzt oder die betreuende Hebamme. Darin werden alle für die Schwangerschaft und Geburt relevanten Gesundheitsdaten (Blutgruppe, Eisengehalt etc.), Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der voraussichtliche Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Schwangere sollten den Mutterpass bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorlegen und ihn immer bei sich tragen.
Zusätzliche Untersuchungen (IGEL-Leistungen)
Frauenärzte bieten darüber hinaus weitere Vorsorgeuntersuchungen an, so genannte individuelle Zusatzleistungen (IGEL-Leistungen). Diese gehören nicht zum Katalog der Kassenleistungen und müssen deshalb in den meisten Fällen von gesetzlich versicherten Patientinnen selbst gezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise Blutzuckertests, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Ultraschallfeindiagnostik, 3D-Live-Ultraschall, Toxoplasmose-Screening, Messung der Nackentransparenz und Tests auf Streptokokken der Gruppe B.
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