Auch Vorschäden können versichert sein

Wird ein Haus nach einem Kauf bei einem anderen Wohngebäudeversicherer angemeldet als zuvor, haftet dieser auch für Vorschäden, die erst nach dem Kauf "erkennbar werden". Entsprechend urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (AZ: 16 U 99/14).

Im konkreten Fall ging es um einen Leitungswasserschaden, der sich über Monate hinweg entwickelt hatte, der aber erst nach dem Einzug entdeckt worden war. np

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