Bei verstopftem Rohr Vermieter informieren

Ist bei einem verstopften Rohr unklar, wodurch dieses entstanden ist, sollte der Mieter den Vermieter informieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Erst wenn er diesen nicht erreichen kann, sollte der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen. Wer die Kosten der Beseitigung tragen muss, hängt davon ab, wodurch die Verstopfung verursacht wurde. Ist sie auf einen baulichen Mangel (falsche Rohrkrümmung) zurückzuführen, muss der Vermieter bezahlen. dpa/tnm
Neue Regeln bei neuem Eigentümer


Auch wenn ein Grundstückseigentümer vor Jahrzehnten seinem Nachbarn gestattet hat, unter seinem Areal Kabel für einen Stromanschluss zu verlegen, steht es einem neuen Eigentümer frei, die Erlaubnis zu widerrufen und zu verlangen, dass das Kabel entfernt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (V ZR 181/13). Das gilt nicht, wenn der Vertrag vorsieht, dass das Kabel geduldet werden muss. wbü

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