Gericht begrenzt Grillaktivitäten

Halle · Halle (wbü) Nicht nur Mieter müssen die von ihren Vermietern oft vorgegebenen Regeln für das Grillen auf den Balkonen oder im Garten einhalten. Entsprechendes gilt auch für Mitglieder einer Wohnungseigentumsanlage sowie deren Mieter.

Das Amtsgericht Halle hat in einem solchen Fall das Grillen mit Holzkohle auf viermal im Jahr (pro Eigentümer) eingeschränkt - mit einer "Anmeldefrist" von vier Tagen vor dem jeweiligen Ereignis. Bei den konkret sechs Parteien hat das Gericht die Zahl der Grillaktivitäten somit auf 24 beschränkt. (AZ: 120 C 1126/12)

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