Keine Photovoltaik auf Denkmälern
Koblenz · Der Erhalt von Denkmälern wiegt schwerer als das Interesse des Eigentümers an der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
22.07.2016
, 20:42 Uhr
Entgegen wirtschaftlichen Interessen und einem berechtigten Umweltschutz-Gedanken dürfe ein Hauseigentümer das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Hauses nicht beschädigen. wbü