Keine Photovoltaik auf Denkmälern

Koblenz · Der Erhalt von Denkmälern wiegt schwerer als das Interesse des Eigentümers an der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Entgegen wirtschaftlichen Interessen und einem berechtigten Umweltschutz-Gedanken dürfe ein Hauseigentümer das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Hauses nicht beschädigen. wbü

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