"Kettenverkäufe" dürfen Mieter nicht belasten

Hannover · Hannover (wbü) Wird eine Mietwohnung mehrfach verkauft, so steht jeweils der aktuelle Besitzer und Vermieter für die Kaution des Mieters gerade. Sollte dieser allerdings - beispielsweise durch eine Insolvenz - in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, hat der Mieter ein Durchgriffsrecht auf den Vorbesitzer, urteilte das Landgericht Hannover.

Der Mieter dürfe nicht unter einem Besitzerwechsel leiden, so die Richter. Im aktuellen Fall war die Wohnung im Mietzeitraum dreimal verkauft worden. Der Vorbesitzer müsse sich dann das Geld vom eigentlich zuständigen Besitzer zurückholen, wenn der sich finanziell wieder erholt habe, hieß es vom Gericht. (AZ: 10 S 2/15)

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