Mieter haben Vorkaufsrecht
Mieter, deren Wohnung verkauft werden soll, haben ein Vorkaufsrecht. Das heißt: Sie können die Räume vor einem "fremden" Käufer zu einem Preis erwerben, den der "Dritte" auch zu zahlen bereit gewesen wäre.
12.02.2016
, 20:41 Uhr
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 51/14). Übersieht der Vermieter dieses Recht, so kann der Mieter den Vermieter gegebenenfalls auf Schadenersatz verklagen. np