Mieter haben Vorkaufsrecht

Mieter, deren Wohnung verkauft werden soll, haben ein Vorkaufsrecht. Das heißt: Sie können die Räume vor einem "fremden" Käufer zu einem Preis erwerben, den der "Dritte" auch zu zahlen bereit gewesen wäre.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 51/14). Übersieht der Vermieter dieses Recht, so kann der Mieter den Vermieter gegebenenfalls auf Schadenersatz verklagen. np

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