Mieterhöhung nur mit Vergleichswohnung

Vermieter, die ihre Forderung für ihre Mieterhöhung auf Vergleichswohnungen stützen, müssen dem Mieter diese mit voller Adresse sowie dem jeweiligen Stockwerk und dem Mietpreis pro Quadratmeter nennen. Nur so könne er die behauptete Vergleichbarkeit überprüfen, urteilten die Richter des Landgerichts Berlin.

Alternativ wäre auch möglich, dass ein Sachverständiger die entsprechenden Daten feststellt, teilten die Richter mit.
(AZ: 63 S 417/10). np

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