Schaden bei Fehlalarm hat der Bewohner

Die Feuerwehr rückt an, weil ein Rauchmelder einen Fehlalarm ausgelöst hat. Weil der Bewohner in Urlaub ist, müssen die Feuerwehrleute die Tür gewaltsam öffnen.

Anspruch auf einen Schadenersatz wegen der zerstörten Tür hat er trotzdem nicht, entschied das Landgericht Heidelberg (Az.: 1 O 98/13). Die Feuerwehr hätte "nach dem Rechten sehen" müssen, um der "Anscheinsgefahr" nachgehen zu können. np

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