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Datum: 14. Dezember 2011 | Mehr aus diesem Ressort: Bauen & Wohnen
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Wohneigentum: 2012 stehen zahlreiche Neuerungen an

(PR) Für Leute, die ein Eigenheim besitzen ändert sich im nächsten Jahr in Bezug auf die laufenden Kosten, Kredite und Förderungen einiges. Auch wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Eigenheim zu bauen oder ein Solches zu erwerben, sollte die ab dem 01. Januar geltenden Neuregelungen für Immobilienkäufe beachten.

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Kürzungen der Solarstromförderung
 
Ab dem nächsten Jahr sinkt unter anderem die Förderung des von Investoren in das Netz einspeisten Solarstroms, sowie die Rückvergütung von selbst verbrauchten Sonnenstrom. Die staatliche Förderung sinkt dabei um durchschnittlich 15 Prozent. So erhalten Solaranlagenbetreiber bei einer Neuanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kW ab dem nächsten Jahr nur noch gut 24 Cent statt bisher knapp 29 Cent für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom.
 
Im Gegensatz dazu wird allerdings die Investition in diese Art der erneuerbaren Energien immer günstiger. So fallen die Preise für die Installation von Solaranlagen stetig. Des Weiteren ist, mit der Prognose immer weiter sinkender staatlicher Subventionen für Solarstrom in den nächsten Jahren, die Zusage, den zum Zeitpunkt des Errichtens der Solaranlage gültigen Vergütungssatz über mindestens 20 Jahre zu garantieren, ein nicht zu verachtender Aspekt. Wer mit dem Gedanken der Installation einer Photovoltaikanlage spielt, kann sich zudem über derzeit günstige, speziell für diese Zwecke angebotene, Modernisierungsdarlehen freuen.
 
Steuer- und Strompreiserhöhung
 
Sollte der eigene Immobilienkauf schon fest geplant und organisiert sein, sollte man in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz mit der Vertragsunterzeichnung möglichst nicht bis nächstes Jahr warten. Dort wird nämlich die Grunderwerbssteuer von bisher 3,5 Prozent auf 5 Prozent erhöht. Diese Regelung gilt ab dem nächsten Jahr. Da es bei einem Häuserkauf meist um große Summen geht, macht sich diese Änderung teilweise deutlich bemerkbar. So ist beispielsweise bei dem Kauf eines 1,3 Millionen teuren Einfamilienhauses der Kleinwagenkauf für den Nachwuchs mit Vertragsabschluss noch in diesem Jahr gesichert. Die zu zahlenden Steuerdifferenzen liegen in dieser Anschaffungshöhe bei etwa 20 000 Euro.
 
Ebenfalls teurer wird der Strom. Um energieintensive Industrieunternehmen zu entlasten, müssen diese ab dem kommenden Jahr weniger für ihren verbrauchten Strom bezahlen. Der Otto Normal Verbraucher bekommt diese Änderung mit einem Aufschlag von 0,75 Cent pro Kilowattstunde Strom zu spüren. Allerdings tritt diese Erhöhung wohl nicht überall auf, was einen Stromvergleich sinnvoll macht.
 
Neuregelung der Vermietung an Angehörige
 
Wer seinen Immobilienbesitz in der Familie zu stark vergünstigten Mietpreisen zur Verfügung stellt, der konnte bisher die Aufwendungen für die Mietimmobilie in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, obwohl der Fiskus durch diese Mietimmobilie auf Grund der vergünstigten Miete geringere Steuergelder einnahm.
 
Allerdings hatte diese Regelung Grenzen. So konnten die Aufwendungen nur in voller Höhe abgesetzt werden, wenn der Mietpreis bei 75 Prozent der ortsüblichen Miete lag. Wenn die Miete darunter lag, konnte bis zu einem bestimmten Prozentsatz durch die aufwendige Anfertigung einer Ertragsprognose ein Teilbetrag abgesetzt werden. Diese Regelung war kompliziert und unökonomisch. Sie wird ab dem nächsten Jahr durch eine Mietpreisgrenze von 66 Prozent der ortsüblichen Miete ersetzt, ab welcher die Werbungskosten bei der Steuererklärung voll abzugsfähig sind. Dies vereinfacht die Berechnung der absetzbaren Leistungen und entbehrt der bisher ab einem gewissen Prozentsatz nötigen und aufwändig zu erstellenden Ertragsprognose.
 
Dies sind einige Änderungen, die den Immobilienbesitzer im nächsten Jahr erwarten und auf die er sich im besten Fall entsprechend vorbereitet.


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