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Datum: 04. Juli 2012 | Mehr aus diesem Ressort: wohnen
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Berlin (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Vor Grundstückskauf mit Behörden reden

Vor dem Kauf eines Grundstücks erkundigen sich Interessenten am besten zuerst bei der zuständigen Baubehörde. Nur mit einer Bauvoranfrage lässt sich klären, ob ihre Vorstellungen überhaupt genehmigt werden können.

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Wer ein Grundstück kaufen will, sollte vorher mit den Behörden reden. Interessenten erkundigen sich am besten, ob es für das infrage kommende Terrain schon einen Bebauungsplan gibt, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB) in der Broschüre «Nachbarrecht». Gibt es keinen Bebauungsplan, müssten sich Neubauten nach Form und Art an den bereits bestehenden Gebäuden in der Nachbarschaft orientieren.

Kaufinteressenten sollten daher in einem solchen Fall auch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde einreichen. So könne geklärt werden, ob die eigenen Wünsche überhaupt Aussicht auf Genehmigung haben.

Service:

Der Ratgeber «Nachbarrecht» kann online auf der Homepage des VPB bestellt werden. Die 26-seitige Broschüre kostet 5 Euro zuzüglich versand.




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