Gemeinschaftsgrill bauen: Oft muss WEG zustimmen

Bonn (dpa/tmn) · Wer als Wohnungseigentümer mit einigen Nachbarn zusammen einen Gemeinschaftsgrill errichten will, ist auf die Zustimmung der anderen Wohnungsbesitzer angewiesen. Sonst droht das Projekt zu scheitern.

 Bevor man sich als Wohnungsiegentümer mit seinen Nachbarn einen Gemeinschaftsgrill zulegt, muss man einiges beachten. Foto: Patrick Pleul

Bevor man sich als Wohnungsiegentümer mit seinen Nachbarn einen Gemeinschaftsgrill zulegt, muss man einiges beachten. Foto: Patrick Pleul

Soll in einer Wohnanlage ein Gemeinschaftsgrill gebaut werden, kann das als Modernisierung gelten. Dann müssen die Eigentümer darüber abstimmen. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) beschließt solche Modernisierungen mit der doppelt qualifizierten Mehrheit.

Darauf weist Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum in Bonn, hin. Das bedeutet, drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer stimmen zu, die zusammen mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile besitzen. Heinrich rät der WEG, auch gleich Gebrauchsregelung mit Zeiteinschränkungen zur Benutzung, Reservierungsrechten und Aufräumpflichten festzulegen.

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