Sturmschäden nur provisorisch beheben

Wer nach einem Sturm unter Schäden an seinem Haus leidet, weil etwa Kälte durch kaputte Dächer oder Fenster eindringt, möchte sich schnellstmöglich an die Reparaturen machen. Vorab aber ist ein Gespräch mit der Versicherung wichtig.

 Schäden duch Sturm, beispielsweise am Dach, sollten nur provisorisch behoben werden, solange noch keine genauen Absprachen mit der Versicherung erfolgt sind. Foto: Julian Stratenschulte

Schäden duch Sturm, beispielsweise am Dach, sollten nur provisorisch behoben werden, solange noch keine genauen Absprachen mit der Versicherung erfolgt sind. Foto: Julian Stratenschulte

Berlin (dpa/tmn) - Schäden durch einen Sturm sollten Hausbesitzer vorerst nur provisorisch beheben. Erst nach Absprache mit der Versicherung darf die eigentliche Reparatur starten. Sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Zugleich müssen Versicherte aber die Schäden so gering wie möglich halten - und vor allem Folgeschäden vorbeugen. Man spricht hierbei von der Schadenminderungspflicht.

Das bedeutet konkret: Zerstörte Fenster etwa sollten provisorisch abgedichtet werden, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen dürfen auch weggeräumt werden. Sonst könnten Winde sie erneut anheben. Dabei sollten Versicherte aber immer riskante Rettungsversuche vermeiden.

Versicherte sollten den Schaden direkt der Versicherung melden - und möglichst mit Hilfe von Fotos dokumentieren, raten die Verbraucherzentralen. Der GDV rät, die Einrichtung vorsorglich regelmäßig zu fotografieren und alle Kaufbelege wichtiger Anschaffungen aufzubewahren. So kann der Versicherte einfacher eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen.

Für Donnerstag hatte der Deutsche Wetterdienst Sturmböen in Teilen Deutschlands ankündigt.

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