Umzug soll kein Luxus sein: Was bewirkt die Mietpreisbremse?

Berlin (dpa) · Weg mit den Wuchermieten. Ab 1. Juni könnte in angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse gelten. Doch erstmal kommt sie nur in Berlin. Und was bringt sie?

 Durch die Mietpreisbremse soll Umziehen wieder bezahlbar werden. Foto: Stephanie Pilick

Durch die Mietpreisbremse soll Umziehen wieder bezahlbar werden. Foto: Stephanie Pilick

Nachwuchs, ein neuer Job oder zusammenziehen - Gründe für einen Umzug gibt es genug. Doch leisten kann sich das in Deutschland längst nicht jeder. Denn für neue Verträge erhöhen viele Vermieter kräftig die Miete. Mit der Mietpreisbremse könnten die Länder dagegen vorgehen - doch viele lassen sich Zeit.

Warum können die Mieten gedeckelt werden?

In vielen großen Städten werden Mietwohnungen immer teurer. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten in Hamburg und München im vergangenen Jahr um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Einkommensschwache und Familien können sich Umziehen dann kaum leisten. In kleinen Gemeinden ist die Lage dagegen relativ entspannt. Deswegen soll die Mietpreisbremse auch nicht überall greifen.

Wie genau funktioniert sie?

Wird eine Wohnung frei, darf der Eigentümer sie nicht mehr beliebig teurer machen. Die neue Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist zum Beispiel im Mietspiegel nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro raufgehen - auch wenn er in dem Viertel eigentlich mehr rausholen könnte.

Wo kommt die Mietpreisbremse - und wann?

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem sie definitiv zum 1. Juni startet. In anderen Ländern dauert es noch. Als erstes wird wohl Nordrhein-Westfalen nachziehen - wahrscheinlich im Frühsommer. Viele Landesregierungen prüfen noch, in welchen Städten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Termine für die Begrenzung haben sie noch nicht genannt. Manche peilen den Sommer an, in Niedersachsen zum Beispiel wird es dieses Jahr wohl nichts mehr. Andere Bundesländer wollen überhaupt keine Gebiete mit Mietpreisbremse ausweisen. Sachsen-Anhalt und das Saarland schätzen ihre Wohnungsmärkte nicht als so eng ein. In Sachsen-Anhalt steht bei großen Wohnungsunternehmen sogar fast jede achte Wohnung leer.

Gibt es Ausnahmen, wenn die Mietpreisbremse gilt?

Die Bundesregierung will den dringend nötigen Neubau nicht abwürgen. Die Mietpreisbremse gilt daher nicht, wenn ab dem 1. Oktober 2014 gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Genauso nach großen Modernisierungen. Die Miete muss außerdem nie gesenkt werden. Hat der Vormieter überdurchschnittlich viel gezahlt, darf das weiter verlangt werden.

Wie kräftig ist die Wirkung?

Das kann sich erst in der Praxis zeigen. „Den Wohnungsmarkt revolutionieren wird die Mietpreisbremse nicht“, meint Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Dafür gebe es zu viele Ausnahmen. Extreme Mietsteigerungen würden aber verhindert - und das sei wichtig. Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) geht davon aus, dass sich am Grundproblem der Wohnungsknappheit nichts ändert.

Kann die Preisbremse negative Nebenwirkungen haben?

GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt davor, dass der Wohnungsmarkt noch knapper werden könnte - dann nämlich, wenn Vermieter ihre Wohnungen verkaufen, weil sich das Vermieten nicht mehr lohnt. Der Eigentümerverein Haus und Grund erwartet, dass in Mietshäusern bald weniger modernisiert und repariert wird.

Welche Probleme macht das Gerichtsurteil gegen den Berliner Mietspiegel?

Mietspiegel sollen vielerorts zur Grundlage für die Mietpreisbremse werden, weil sie die ortsübliche Vergleichsmiete ausweisen. Nun hat ein Gericht den alten Berliner Mietspiegel für ungültig erklärt. Auch gegen den neuen erwartet die Landesregierung Klagen - ist sich aber sicher, dass er nicht zu beanstanden ist. Trotzdem, davon geht auch Haus und Grund aus, dürfte es Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern darüber geben, wie die Vergleichsmiete ermittelt wird.

Baden-Württemberg: Dort geht die Mietpreisbremse im Sommer an den Start. Derzeit werden die betroffenen Gebiete bestimmt, dabei sind Groß- und Universitätsstädte im Fokus.

Bayern: Die Einführung der Bremse wird vorbereitet. Es muss aber noch festgelegt werden, wo sie gelten soll.

Berlin: Die Mietpreisbremse gilt ab 1. Juni für die gesamte Stadt.

Brandenburg: Es wird geprüft, ob und wo eine Begrenzung sinnvoll ist. Entschieden wird laut Infrastrukturministerium im Laufe des Jahres. Wann die Bremse gelten würde, könne noch nicht gesagt werden.

Bremen: Die Mietpreisbremse soll in der Stadt eingeführt werden. Geplant ist das für Mitte des Jahres. In Bremerhaven wird es keine geben.

Hamburg: Der Senat will die Bremse flächendeckend einführen. Dagegen wehren sich aber Vermieter. Derzeit laufen Gespräche, die „zeitnah“ zu einem Ergebnis führen sollen.

Hessen: Ein Starttermin ist nicht bekannt. Zuletzt hatte vor allem Frankfurt auf eine Mietbegrenzung gedrängt.

Mecklenburg-Vorpommern: Das Land hat bisher keine Pläne geäußert, eine Mietpreisbremse einzuführen.

Niedersachsen: Die Einführung wird wohl bis 2016 dauern. Womöglich wird zuvor per Gutachten untersucht, in welchen Städten.

Nordrhein-Westfalen: Laut Bauministerium könnte die Regelung im Frühsommer in Kraft treten. Betroffene Gebiete werden mit einem Gutachten ermittelt.

Rheinland-Pfalz: Die Mietpreisbremse soll nur in den drei Unistädten Mainz, Trier und Landau greifen. Die Verordnung könnte laut Finanzministerium im Sommer in Kraft treten.

Saarland: Im kleinsten Flächenland gibt es wahrscheinlich keine Mietpreisbremse. Laut Justizministeriums wird das noch geprüft. Auf dem Wohnungsmarkt gebe es aber tendenziell ein Überangebot.

Sachsen: Im Freistaat sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Wenn das Gesetz in Kraft ist, müssen Kommunen ihren Bedarf beim Innenministerium anmelden.

Sachsen-Anhalt: Das Land will keine Mietpreisbremse. Auf dem Wohnungsmarkt gibt es viel Leerstand, bei den großen Unternehmen derzeit 12 Prozent.

Schleswig-Holstein: Bis Jahresende soll klar sein, wo die Regelung eingeführt wird.

Thüringen: Wenn die Kommunen wollen, könnte die Verordnung bis zur Sommerpause auf dem Weg sein, hieß es zuletzt beim Infrastrukturministerium. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt in Erfurt, Weimar und Jena.

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