Vermieter darf Werbepost nicht unterbinden

Berlin (dpa/tmn) · „Bitte keine Werbung“ - so steht es auf vielen Mieterbriefkästen. Was aber, wenn der Vermieter Werbepost im gesamten Haus verbieten möchte? Der Deutsche Mieterbund weiß die Antwort.

 „Keine Werbung“ fordern viele Mieter an ihrem Briefkasten. Doch was, wenn die Post persönlich an den Mieter adressiert ist? Foto: Arno Burgi

„Keine Werbung“ fordern viele Mieter an ihrem Briefkasten. Doch was, wenn die Post persönlich an den Mieter adressiert ist? Foto: Arno Burgi

Wenn der Briefkasten überquillt, weil er mit Werbung vollgestopft ist, helfen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“. Mieter dürfen sie an ihrem Briefkasten anbringen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

Der Vermieter hingegen kann nicht generell verbieten, dass der Postbote Werbung zustellt. Allgemeine Aushänge an der Eingangstür, die den Empfang von Werbepost unterbinden, sind nicht zulässig.

Außerdem gilt: Ist Werbung persönlich an den Mieter adressiert, helfen auch Aufkleber nichts. Sie muss der Postbote zustellen - also in den Briefkasten werfen.

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