Vorhänge und Lüftung: Zigarettenrauch aus dem Haus bekommen

Berlin (dpa/tmn) - Wer in der Wohnung raucht, hat den Geruch ständig um sich - und belästigt eventuell noch Nachbarn. Das kann schwerwiegende Folgen haben, wie ein Urteil zeigt.

 Fenster öffnen, Vorhänge und Teppiche waschen: So bekommen Raucher den Zigaretten-Geruch aus der Wohnung. Foto: Kay Nietfeld

Fenster öffnen, Vorhänge und Teppiche waschen: So bekommen Raucher den Zigaretten-Geruch aus der Wohnung. Foto: Kay Nietfeld

Die Schäden des Rauchens lassen sich aber einschränken - wenn man ein paar Tipps beherzigt.

Wer in seiner Wohnung Kette raucht, hat kaum eine Chance, Schäden an Wänden und Decke zu vermeiden. Das macht Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin klar. Wer aber nur ein paar Glimmstängel am Tag konsumiert, hat durchaus Möglichkeiten, Schäden gering zu halten. Und vor allem kann der Raucher dafür sorgen, dass nicht Schwaden in der Luft hängen oder über den Flur zu den Nachbarn ziehen. Denn das kann ein Kündigungsgrund sein, wie das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch (31. Juli) entschied (Az.: 24 C 1355/13).

Das A & O in einer Raucherwohnung ist ein Handgriff: Fenster auf. Bewohner sollten so oft wie nur möglich lüften, sagt die Expertin. Am besten werden Fenster verteilt über die ganze Wohnung aufgemacht, so dass ein starker Luftstrom durch die Räume zieht. Ein bisschen die Fenster zu kippen, hilft da nicht - selbst wenn sie den ganzen Tag über geöffnet sind.

Vorhänge und Teppiche nehmen einen Teil des Qualms auf. Können diese in der Waschmaschine gereinigt werden, kann man kalten Rauch regelmäßig wegspülen. „Aber man muss sich im Klaren sein, Rauch setzt sich überall ab. In jeder Ritze der Wand“, so die Expertin. Stoffe auszuwaschen, helfe also nur bedingt.

Gelbe Flecken an der Wand überdeckt Anti-Nikotin-Farbe. Sie schließt Rückstände des Qualms ein. Doch diese Farbe erlaubt nicht jeder Vermieter: Sie verschließt die Poren - „wie eine Elefantenhaut“, sagt Reinhold-Postina. Die Wand atmet dann nicht mehr, Schimmel kann entstehen. Und die Farbe sei schwer zu entfernen.

Damit Rauch nicht in den Flur entweicht, sollte die Tür möglichst dicht sein. Feuerschutztüren halten Rauch sicher am besten zurück, sagt Reinhold-Postina. In der Mietwohnung ist der Einbau eigentlich keine Option, vor allem nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Es könne aber eine Möglichkeit im Eigenheim sein, einen Raucherraum auf diese Weise zu versiegeln. „Aber die Türen sind sehr groß und schwer.“ Und teurer als herkömmliche Modelle.

Sucht ein Raucher eine neue Wohnung, sollte er schauen, ob es eine automatische Lüftungsanlage gibt. Sie tauscht die Luft im Raum konstant aus und filtert Gerüche heraus. Doch auch hier schränkt Reinhold-Postina ein: „Es ist fraglich, ob sie auch wirklich so starken Rauch aus dem Raum nehmen kann.“

Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch (31. Juli) entschieden. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe.

Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden war. Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe. Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.

Das Amtsgericht entschied nun zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13).

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