Beim Absperren der Haustür an Notfälle denken

Berlin (dpa/tmn) · Wer sich als Mieter nachts vor unbefugtem Zutritt schützen möchte, kann die Haustür absperren. Im Brandfall erschwert dies aber auch die Flucht nach draußen. Eine Abschließ-Pflicht erklärte ein Gericht zuletzt als unzulässig.

 Eine abgeschlossene Haustür kann Mieter vor unbefugtem Zutritt schützen, aber im Brandfall auch den Fluchtweg versperren. Foto: Polizei Mainz

Eine abgeschlossene Haustür kann Mieter vor unbefugtem Zutritt schützen, aber im Brandfall auch den Fluchtweg versperren. Foto: Polizei Mainz

Damit Fremde nicht durchs Haus schleichen, kann es helfen, die Haustür nachts abzusperren. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Grundsätzlich sind aber Regelungen zulässig, die den Mieter dazu verpflichten, abends abzuschließen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.

Eine solche Vereinbarung kann jedoch innerhalb der Hausgemeinschaft zu Interessenskonflikten führen: Denn die verschlossene Haustür schützt zwar vor unbefugtem Zutritt, versperrt aber auch Fluchtwege. Aus diesem Grund kippten die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main die Abschließverordnung einer Wohnungseigentümergesellschaft (Az.: 2-13 S 127/12).

Denn im Brandfall oder in einer anderen Notsituation könnten Bewohner das Gebäude nur verlassen, wenn sie den richtigen Schlüssel für die abgeschlossene Haustür griffbereit hätten. In Paniksituationen sei jedoch nicht zu erwarten, dass man an den Schlüssel denkt oder ihn dabei hat.

Um den unterschiedlichen Interessen der Hausbewohner gerecht zu werden, empfiehlt der DMB: Ein Haustürschließsystem zu installieren, das sowohl ein Verschließen des Hauseingangs zulässt, als auch ein Öffnen ohne Schlüssel durch flüchtende Bewohner ermöglicht.

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