Ex-Partner kann Zustimmung zur Wohnungskündigung verlangen

Berlin (dpa/tmn) · Eine Trennung ist unter Umständen nicht nur emotional schwierig. Sie kann auch den Verlust des Mietvertrages für die gemeinsame Wohnung nach sich ziehen. Das zeigt ein Urteil aus Berlin.

 Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Stimmt ein Partner der Kündigung nicht zu, verliert er seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Stimmt ein Partner der Kündigung nicht zu, verliert er seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Schließt ein Paar einen Mietvertrag gemeinsam ab, kann dieser Mietvertrag auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Hat einer der Partner nach der Trennung die Wohnung verlassen, kann er also vom anderen Partner verlangen, dass dieser einer Kündigung zustimmt, befand das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 8/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Der Grund: Andernfalls verliert er seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.

In dem verhandelten Fall hatte ein Paar eine Wohnung gemeinsam bezogen. Nach der Trennung zog der Mann aus, die Frau blieb mit den gemeinsamen Kindern in der Wohnung. Der Mann verlangte von seiner Ex-Partnerin die Zustimmung zur Kündigung, weil er die Hälfte der gemeinsam eingezahlten Kaution wieder haben wollte. Die Frau weigerte sich jedoch.

Ohne Erfolg: Die Zustimmung zur Kündigung könne hier verlangt werden, weil der Mann sonst seine Ansprüche an der Kaution verlieren würde. Die Frau habe dem Mann auch keinen Ausgleich für seinen Anteil der Kaution angeboten. Auch die Unterhaltsverpflichtungen des Mannes gegenüber seinen Kindern änderten an dieser Entscheidung nichts. Denn den Unterhalt müsse er in erster Linie in bar entrichten.

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