Keine Zurücknahme: Mieterhöhung bei Vermieterwechsel

Berlin (dpa/tmn) · Die Ankündigung einer Mieterhöhung kann Mieter hart treffen. Auch bei einem Eigentümerwechsel können Betroffene nicht unbedingt aufatmen. Korrekte Vertragsänderungen bleiben weiterhin bestehen.

 Auch bei einem Eigentümerwechsel müssen Mieter einer zuvor angekündigten Mieterhöhung zustimmen - vorausgesetzt, das Verlangen wurde korrekt gestellt. Foto: Jens Kalaene

Auch bei einem Eigentümerwechsel müssen Mieter einer zuvor angekündigten Mieterhöhung zustimmen - vorausgesetzt, das Verlangen wurde korrekt gestellt. Foto: Jens Kalaene

Verlangt ein Vermieter höhere Miete, gilt das auch dann weiter, wenn er die Mietwohnung in der Zwischenzeit verkauft. Hierauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist immer, dass die Mieterhöhung von demjenigen verlangt wird, der zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter der Vermieter ist oder von diesem hierzu bevollmächtigt.

Das gleiche gilt grundsätzlich auch für Kündigungen des Vermieters. Allerdings muss hierbei geprüft werden, ob der Kündigungsgrund auch nach dem Eigentumsübergang noch weiterbesteht. Bei Eigenbedarfskündigungen für den Vermieter selbst, ist dies beispielsweise nicht der Fall, wenn dieser im Anschluss die gekündigte Wohnung nicht mehr selbst beziehen kann.

Kündigungen des Mieters gegenüber seinem alten Vermieter muss der neue Eigentümer akzeptieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung des Mieters zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Erwerber bereits neuer Eigentümer ist, der Mieter hiervon aber noch keine Kenntnis hatte.

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