Kleintierhaltung: Zustimmung des Vermieters nicht notwendig

Berlin (dpa/tmn) · Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden und auch die Haltung von Hunden und Katzen kann der Vermieter nicht generell verbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2013.

 Die Haltung von Katzen und Hunden darf der Vermieter nicht generell verbieten, auch wenn es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt. Foto: Jochen Lübke/dpa

Die Haltung von Katzen und Hunden darf der Vermieter nicht generell verbieten, auch wenn es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt. Foto: Jochen Lübke/dpa

Mieter dürfen Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster ohne Genehmigung des Vermieters in ihrer Wohnung halten. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hin.

Für exotische und gefährliche Tiere brauchen Mieter allerdings eine Erlaubnis. Dazu zählen etwa Schlangen. Auch eine gesetzliche Haltungserlaubnis ist oft notwendig.

Bei Hunden und Katzen kommt es hingegen auf den Einzelfall an: Vermieter dürfen die Haltung nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, entschied der Bundesgerichtshof 2013 .

Allerdings urteilten die Richter auch, dass die Haltung einer Katze oder eines Hundes nicht zum Nachteil der Nachbarn sein darf. Zu berücksichtigen sind demnach unter anderem Art, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort