14 Monate Haft

BITBURG. (iz) Eine Trunkenheitsfahrt, die mit einer Toten endete: Für ein Jahr und zwei Monate muss ein 36-jähriger Mann wegen "vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und fahrlässiger Tötung" ins Gefängnis.

"Da fehlt einem das Verständnis", kommentierte ein Prozessbeobachter das, was sich an jenem 4. August 2003 auf der B 257 zwischen Meisburg und Steinborn abgespielt hatte. Der Angeklagte, ein 36-jähriger Waldarbeiter und Familienvater, machte mit seinem Kollegen an diesem Tag um 12 Uhr Feierabend. Die beiden genehmigten sich "eine Kiste Bier, das heißt große Flaschen", wie der Angeklagte berichtete. Bis 17 Uhr hatten sie die Kiste geleert, und mit fünf Liter Bier "intus" machte sich der Waldarbeiter mit dem Auto auf den Weg nach Hause. Um 17.08 Uhr kam es zu dem tödlichen Zwischenfall: Der Mann geriet in einer Rechtskurve an den ungefestigten Straßenrand und übersteuerte seinen Passat. Auf der Gegenfahrbahn kam ihm eine etwa gleichaltrige Frau in ihrem Golf entgegen, "die wohl noch gebremst hat", wie Gutachter Norbert Pinter ausführte. Doch das half nichts mehr. Das Auto des Angeklagten stieß mit dem Golf zusammen, drehte sich mehrfach und landete wie der Wagen der jungen Frau in der Böschung. Die Frau erlitt tödliche Verletzungen, der angeschnallte Angeklagte wurde 30 Meter aus dem Wagen geschleudert - er war nicht angeschnallt gewesen - und wurde mit dem Rettungshubschrauber nach Trier geflogen. An den Unfall könne er sich wegen eines Traumas nicht erinnern, gab er an. Der 36-Jährige muss "zwischen 115 und 130 Stundenkilometern schnell gewesen sein, wobei die Kurvengrenzgeschwindigkeit bei etwa 120 Stundenkilometern liegt", erklärte der Gutachter. Dies war auch der Ansatzpunkt der Verteidigung. Doch die Staatsanwaltschaft wertete die 1,62 Promille des Arbeiters als "vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung". "Das weiß ja nun jeder, dass ich mich nach zehn Flaschen Bier nicht mehr ans Steuer setzen darf", meinte Richter Udo May in seiner Begründung. Das Gericht blieb in seinem Urteil zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 16 Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte. "Es muss ein abschreckendes Zeichen für die Gesellschaft gesetzt werden, ein Zeichen zur Verteidigung der Rechtsordnung", hatte der Staatsanwalt plädiert.

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