50 Gramm Heroin auf der Straße

BITBURG. Wegen Drogenhandels hat das Schöffengericht Bitburg einen 31-jährigen Mann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vor seiner Festnahme hatte der Angeklagte den "Stoff" aus dem Autofenster geworfen.

Mehrere Male ist Mirko L. (Name von der Redaktion geändert) aus Bitburg bereits zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Gründe: Sachbeschädigung, Diebstahl und Beschaffungskriminalität. Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und ihrer Einfuhr muss sich L. diesmal vor dem Schöffengericht in Bitburg verantworten. Rückblende zum September 2006: Kurz vor Wolsfeld kommt das Aus für Mirko L.'s Handel mit Drogen. Schon aus der Ferne muss der Angeklagte und Fahrer des Autos die Fahrzeugkontrolle der Polizei bemerkt haben. In Sekundenschnelle soll L. das Fenster heruntergekurbelt und 50 Gramm Heroingemisch aus dem fahrenden PKW geworfen haben. Zu spät: Der Polizei ist der Rettungsversuch des späteren Angeklagten nicht entgangen.Polizei war Auto verdächtig

Die Beamten stoppen das Auto und sichern das Drogenpäckchen an der Straße. Wenig später finden Ermittler weitere 50 Gramm Heroingemisch in der Wohnung des Angeklagten. Soweit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Noch bevor es zu einer Äußerung L.'s zu den Vorwürfen kommt, ermahnt Vorsitzender Richter Werner von Schichau erst einmal den Angeklagten, sich gerade hinzusetzen. Bis dahin liegt L. mehr im Stuhl, als dass er sitzt. Vor dem Schöffengericht will der Angeklagte nur über seinen Drogenkonsum, nicht aber zu den anderen Straftaten in der Anklageschrift Stellung beziehen. Drogen genommen hat Mirko L. seit 1996. Mal dies, mal das, erklärt er dem Gericht. Erst Monate später sei er ganz auf Heroin umgestiegen. Der Staatsanwalt Wolfgang Bohnen betont, dass L. in Besitz von insgesamt 100 Gramm Heroingemisch gewesen sei. Dieser Tatbestand könne in den Zuständigkeitsbereich der Strafkammer des Landgerichts fallen. Die Darstellung der weiteren Verfahrensmöglichkeiten durch Bohnen bringt die Wende. Nach einer kurzen Unterbrechung, die Verteidiger Eduard Zimmer und sein Mandant zur Besprechung nutzen, gibt sich Mirko L. einsichtig und gesteht den Handel mit Drogen. Offenbar wollte der Angeklagte, der das Heroin in Holland gekauft hatte, es nach Luxemburg bringen. Nicht nennen will L. aber den Empfänger des Heroins. Dass der Angeklagte einen besonderen Hang besitze, berauschende Mittel zu sich zu nehmen, bescheinigt ihm ein psychiatrisches Gutachten. Mirko L. äußert selbst den Wunsch, eine Therapie zu machen. Der Staatsanwalt hält dem Angeklagten sein Geständnis zu Gute und fordert drei Jahre und neun Monate Haft. Angeklagter nimmt Urteil an

Verteidiger Eduard Zimmer weist insbesondere auf diverse Fehlschläge hin, die sein Mandant erleiden musste, und die entscheidend auf seine Entwicklung gewirkt hätten. Drei Jahre Freiheitsentzug seien seiner Meinung nach genug. "Drei Jahre und sechs Monate", Entziehungskur inbegriffen, lautet schließlich das Urteil des Schöffengerichts. Positiv wertet das Gericht, dass Mirko L. ein Geständnis abgelegt hat. Verteidiger und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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