50 Jahre alt und überholt

Zu alt und nicht mehr zu gebrauchen: Der Ortsbeirat Mötsch und der Bauausschuss der Stadt Bitburg haben in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan für den Bereich "An der Einmündung zur US-Wohnsiedlung und am Wasserturm", der aus dem Jahr 1958 stammt, aufzuheben.

Bitburg. (scho) 1958 war Mötsch noch selbstständige Gemeinde und stellte damals den Bebauungsplan für den Bereich "An der Einmündung zur US-Wohnsiedlung und am Wasserturm" auf. Darin ist festgelegt, wie der Bereich zu beiden Seiten der Bitburger Straße und der Kreisstraße 43 gestaltet werden soll. Unter anderem enthält der nun 50 Jahre alte Bebauungsplan auch Regelungen zu Anzahl, Größe und Stellung von Garagen sowie gestalterische Festsetzungen zu Einfriedungen, Außenputz, Dachform, Dacheindeckung und Antennen. Auch ist darin festgeschrieben, dass eine Grünfläche nicht bebaut werden darf, da damals eine Entwässerungsmöglichkeit fehlte.Vieles hat sich bereits geändert

Das ist inzwischen anders, die entsprechende Fläche ist bebaut. Außerdem wurden bei der Bebauung des Plangebiets auch Ausnahmen gewährt, die von den Vorgaben abwichen. Weiterhin war in dem alten Bebauungsplan auch eine Erschließungsstraße eingeplant, die mit dem Wegfall des Zufahrtverbots über die K 43 aber gar nicht mehr nötig ist und deshalb die Umsetzung des Bebauungsplans auch in diesem Punkt nicht mehr beabsichtigt ist. Kurzum: Der 50 Jahre alte Bebauungsplan für den Bereich "An der Einmündung zur US-Wohnsiedlung und am Wasserturm" in Mötsch ist überholt und veraltet.Denn zahlreiche Festlegungen und Regeln des alten Bebauungsplans - etwa zu Außenputz oder Antenne - entsprechen nicht mehr den modernen Bau-Gegebenheiten. Hinzu kommt: Selbst wenn neue Bauvorhaben in diesem Bereich anstehen, bleiben der Stadt laut Baugesetzbuch ausreichend Instrumente, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.Alter Bebauungsplan wird aufgehoben

Deshalb haben der Ortsbeirat Mötsch und der Bauausschuss der Stadt Bitburg die Aufhebung des alten Bebauungsplans beschlossen. Das Verfahren zur Aufhebung eines Bebauungsplans gleicht dem zur Aufstellung eines Bebauungsplans: Nach dem Beschluss muss der aufzuhebende Plan öffentlich ausgelegt werden, damit Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Anregungen und Einwände machen können.

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