Ärger wegen Sperrmülls

BITBURG-PRÜM. (red) Bei der Sperrmüllentsorgung kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Problemen. Deshalb weist die Kreisverwaltung auf die Bestimmungen für Sperrmüll hin.

Was ist Sperrmüll? Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen kam, erläutert die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm die Bestimmungen für Sperrmüll. Unter Sperrmüll sind alle sperrigen Abfälle zu verstehen, die im Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit auch zerkleinert nicht in die zugelassenen Mülltonnen passen oder schwer zu entleeren sind. Zum klassische Sperrmüll gehören unter anderem Matratzen, Tische, Sofas, Gartenmöbel und Bügelbretter. Nicht zum Sperrmüll zählen dagegen Abfälle, die schwerer als 50 Kilogramm oder breiter als 1,70 Meter sind. Das Gleiche gilt, wenn sie nicht so weit wie möglich zerkleinert sind. Auch Fenster, Türen, Rollladen oder Badewannen gehören nicht in den Sperrmüll. Das gleich gilt für Elektrogeräte, Papier und Kartonagen, Bauholz, Decken- und Wandverkleidungen sowie Fußböden. Auch Autoteile, Stacheldraht, Silagefolien, Baum- und Heckenschnitt oder Öfen werden nicht mit dem Sperrmüll entsorgt. Die dreimal jährlich stattfindende Sperrmüllabfuhr ist bis zur Menge von zwei Kubikmetern pro Haushalt und Abfuhr Bestandteil der Müllgebühr, Mehrmengen werden nur gegen Bezahlung mitentsorgt. Die Gebühr für Mehrmengen beträgt 33 Euro pro Kubikmeter und muss direkt beim Fahrer des Müllautos gezahlt werden. Nicht entsorgter Sperrmüll muss der Besitzer wieder entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Kreisverwaltung rät, den Müll nach eventuell noch brauchbaren Wertstoffen zu sortieren. Eine Sortierung nach Holz und Metallgegenständen ist ebenfalls sinnvoll und erleichtert den Müllwerkern die Arbeit.

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